Stadtratssitzung-2015-07-14: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Stadtrat nimmt vom Ergebnis der verbindlichen Anmeldungen für die OGTS bis 16:00 Uhr | Der Stadtrat nimmt vom Ergebnis der verbindlichen Anmeldungen für die OGTS bis 16:00 Uhr | ||
Kenntnis und spricht sich für die Einführung dieses Modells aus. Nicht vom Modell OGTS bis 16:00 | Kenntnis und spricht sich für die Einführung dieses Modells aus. Nicht vom Modell OGTS bis 16:00 | ||
Uhr erfasster Betreuungsbedarf wird über die klassische Hortbetreuung abgedeckt. | Uhr erfasster Betreuungsbedarf wird über die klassische Hortbetreuung abgedeckt. | ||
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====11 Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss; Vorstellung des Zwischenberichts im 1. Halbjahr 2015 und die Prüfung des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze==== | ====11 Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss; Vorstellung des Zwischenberichts im 1. Halbjahr 2015 und die Prüfung des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze==== |
Version vom 15. Juli 2015, 06:54 Uhr
Die Sitzung vom 07.07.2015 wurde um ca. 23.00 Uhr unterbrochen und am Dienstag, den 14.07.2015 um 19.30 Uhr fortgesetzt.
Frau Ines Löffler, neue Mitarbeiterin in der Kämmerei stellte sich vor
08 Einführung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Burgkunstadt
Sachverhalt
Vorstellung der Elternbefragung und des Modells OGTS bis 16:00 Uhr
Die Eltern haben Bedarf sowohl für das Betreuungsmodell OGTS bis 16:00 Uhr als auch für den klassischen Hort angemeldet. Die Regierung von Oberfranken und das Landratsamt Lichtenfels teilten mit, dass beide Betreuungsmöglichkeiten nebeneinander laufen können. Somit kann von den Elter das kostenfreie OGTS-Angebot bis 16:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Zusätzlicher Betreuungsbedarf nach 16:00 Uhr, am Freitag und in den Ferien wird kostenpflichtig über den Hort abgedeckt. Die Abholzeiten bleiben wie bisher und es ist auch eine kürzere BEtreuung als bis 16:00 Uhr möglich. Somit kann der individuelle Betreuungsbedarf der Eltern weitestgehend abgedeckt werden. Die Kosten für das Hortangebot richten sich nach den gebuchten Stunden.
Aus den Anmeldungen der Eltern ergibt sich, dass es sowohl die OGTS bis 16:00 Uhr und den klassischen Hort weiterhin geben wird. Es werden die gleichen Räumlichkeiten im Altbau der Mittelschule genutzt und die Kinder werden vom selben Personal betreut, sodass sich tatsächlich keie Trennung ergibt.
Die Eltern haben folgenden Betreuungsbedarf angemeldet:
Jahrgangsstufe 1/2
2 Tage/Woche: 15 Kinder
3 Tage/Woche: 2 Kinder
4 Tage/Woche: 5 Kinder
Jahrgangsstufe 3/4
2 Tage/Woche: 13 Kinder
3 Tage/Woche: 4 Kinder
4 Tage/Woche: 14 Kinder
Die Anmeldungen für die OGTS sind für das ganze Schuljahr verbindlich, die Hortverträge sind im laufenden Jahr kündbar.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt vom Ergebnis der verbindlichen Anmeldungen für die OGTS bis 16:00 Uhr Kenntnis und spricht sich für die Einführung dieses Modells aus. Nicht vom Modell OGTS bis 16:00 Uhr erfasster Betreuungsbedarf wird über die klassische Hortbetreuung abgedeckt.
- Einstimmig beschlossen
11 Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss; Vorstellung des Zwischenberichts im 1. Halbjahr 2015 und die Prüfung des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze
09 Beschlussfassung über das weitere Vorgehen bezüglich der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Burgkunstadt
10 Vorlage der Haushaltssatzung mit Anlagen für 2016 innerhalb der gesetzlichen Frist
13 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
14 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.06.2015
15 Anfragen
08 Einführung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Burgkunstadt
Vorstellung der Elternbefragung und des Modells OGTS bis 16:00 Uhr 11 Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss; Vorstellung des Zwischenberichts im 1. Halbjahr 2015 und die Prüfung des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze 09 Beschlussfassung über das weitere Vorgehen bezüglich der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Burgkunstadt 10 Vorlage der Haushaltssatzung mit Anlagen für 2016 innerhalb der gesetzlichen Frist 13 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO 14 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.06.2015 15 Anfragen