Saalöffentlichkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Sitzungen haben nach {{GO 52}} Abs. 4 in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden ([[Saalöffentlichkeit]]).<ref>Zum Begriff der [[Saalöffentlichkeit]] vgl. Papsthart, Glashaus mit Geheimnissen, BayVBl. 2021, 253, 260, Fn. 11</ref><noinclude>
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Die [[Gemeinderatssitzung|Sitzungen]] haben nach {{GO 52}} Abs. 4 in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden ([[Saalöffentlichkeit]]).<ref>Zum Begriff der [[Saalöffentlichkeit]] vgl. Papsthart, Glashaus mit Geheimnissen, BayVBl. 2021, 253, 260, Fn. 11</ref><noinclude>
  
 
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==Siehe auch==
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* [[Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung)]]
  
 
==Fußnoten==
 
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Version vom 13. Juli 2021, 21:28 Uhr

Die Sitzungen haben nach GO Art. 52 Abs. 4 in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden (Saalöffentlichkeit).<ref>Zum Begriff der Saalöffentlichkeit vgl. Papsthart, Glashaus mit Geheimnissen, BayVBl. 2021, 253, 260, Fn. 11</ref>

Normen

Siehe auch

Fußnoten

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