Umweltpolitik: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Umweltpolitik | + | Der kommunalen Umweltpolitik kommt eine besondere Verantwortung im Gesamtgefüge der Kommunalpolitik zu: Umweltpolitik ist Querschnittspolitik, denn sie wirkt sich auf viele andere Ressorts aus und wird wiederum von Entscheidungen anderer Ressorts beeinflusst. |
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+ | Umweltpolitik betrifft alle Ebenen des Staates: Nach {{GG 20a}} schützt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Die Bayerische Verfassung widmet sich in Art. 141 noch ausführlicher dem Schutz der Umwelt und benennt als Verantwortliche neben dem Staat auch die Gemeinden. | ||
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Version vom 5. Januar 2014, 20:25 Uhr
Der kommunalen Umweltpolitik kommt eine besondere Verantwortung im Gesamtgefüge der Kommunalpolitik zu: Umweltpolitik ist Querschnittspolitik, denn sie wirkt sich auf viele andere Ressorts aus und wird wiederum von Entscheidungen anderer Ressorts beeinflusst.
Ziel dieses Beitrages ist es, eine umweltpolitische Vision für Burgkunstadt zu entwerfen. Dabei ist es gewünscht, dass die lokalen und regionalen Bezüge zu anderen Gebietskörperschaften in das Konzept einfließen.
Ziele
- Mit Umweltpolitik soll geregelt werden, wie das öffentliche Gut Umwelt genutzt werden darf oder soll.
Rechtsgrundlagen
Umweltpolitik betrifft alle Ebenen des Staates: Nach GG Art. 20a schützt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Die Bayerische Verfassung widmet sich in Art. 141 noch ausführlicher dem Schutz der Umwelt und benennt als Verantwortliche neben dem Staat auch die Gemeinden.