Gemeindeeinwohner: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
==Normen== | ==Normen== | ||
+ | |||
*{{GO 15}} | *{{GO 15}} | ||
Version vom 20. Mai 2016, 11:28 Uhr
Gemeindeangehörige sind nach GO Art. 15 Abs. 1 Satz 1 GO alle Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen Rechtstitels.
Die Stadt Burgkunstadt hatte zum 31.12.2012 6524 Einwohner<ref>Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Burgkunstadt</ref>.
Normen
Siehe auch
Fußnoten
<references />