Aufforderung zur Angebotsabgabe bei Verfahrensarten mit Teilnahmewettbewerb: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. Januar 2021, 22:33 Uhr

Bei Verfahrensarten mit Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber gemäß UVgO § 31 Abs. 3 nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind.

Normen

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)<ref>Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte</ref>

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>

Fußnoten

<references/>