Direktauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1 000 Euro ohne Umsatzsteuer können nach {{UVgO 14}} Satz 1 unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden ([[Direktauftrag]]).
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Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1 000 Euro ohne Umsatzsteuer können nach {{UVgO 14}} Satz 1, [[Bauleistung|Bauleistungen]] bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 3 000 Euro ohne Umsatzsteuer können nach {{VOB/A 3a}} Abs. 4 Satz 1 unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden ([[Direktauftrag]]).  
 
 
[[Bauleistung|Bauleistungen]] bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 3 000 Euro ohne Umsatzsteuer können nach {{VOB/A 3a}} Abs. 4 Satz 1 unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag).
 
  
 
Der Auftraggeber soll in beiden Fällen zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln ({{UVgO 14}} Satz 2, {{VOB/A 3a}} Abs. 4 Satz 2).<noinclude>
 
Der Auftraggeber soll in beiden Fällen zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln ({{UVgO 14}} Satz 2, {{VOB/A 3a}} Abs. 4 Satz 2).<noinclude>

Version vom 9. Januar 2021, 15:40 Uhr

Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1 000 Euro ohne Umsatzsteuer können nach UVgO § 14 Satz 1, Bauleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 3 000 Euro ohne Umsatzsteuer können nach VOB/A § 3a Abs. 4 Satz 1 unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag).

Der Auftraggeber soll in beiden Fällen zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln (UVgO § 14 Satz 2, VOB/A § 3a Abs. 4 Satz 2).

Normen

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)<ref>Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte</ref>

  • UVgO § 14 Direktauftrag: Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1 000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>

  • VOB/A § 3a Abs. 4: Bauleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 3 000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.

Fußnoten

<references/>