Boden: Unterschied zwischen den Versionen

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Boden ist nach {{BBodSchG 2}} Abs. 1 die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten.<noinclude>
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Boden ist nach {{BBodSchG 2}} Abs. 1 die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in {{BBodSchG 2}} Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
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Version vom 2. September 2020, 20:45 Uhr

Boden ist nach BBodSchG § 2 Abs. 1 die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in BBodSchG § 2 Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten.

Normen

Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten) (BBodSchG)

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