Oberirdisches Gewässer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. August 2020, 17:34 Uhr
Oberirdische Gewässer sind nach WHG § 3 Abs. 1 Nr. 1 das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser.