Oberirdisches Gewässer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Oberirdische Gewässer sind nach {{WHG 3}} Abs. 1 Nr. 1 das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser.<noinclude
+
Oberirdische Gewässer sind nach {{WHG 3}} Abs. 1 Nr. 1 das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==
Zeile 5: Zeile 5:
 
* {{TRENOG}}
 
* {{TRENOG}}
  
[[Kategorie:Wasserrecht]]</noinclude
+
[[Kategorie:Wasserrecht]]</noinclude>

Version vom 31. August 2020, 17:34 Uhr

Oberirdische Gewässer sind nach WHG § 3 Abs. 1 Nr. 1 das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser.

Normen