Gemeindeeinwohner: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2020, 21:52 Uhr
Gemeindeangehörige sind nach GO Art. 15 Abs. 1 Satz 1 GO alle Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen Rechtstitels.
Bevölkerungsentwicklung in Burgkunstadt
Bis 2029 ist ein dramatischer Rückgang der jungen Leute vor allem in Burgkunstadt zu erwarten<ref>Dieser Artikel gibt den Stand von Kunstadt.net vom 15.11.2011 wieder. Bitte hilf mit ihn zu aktualisieren.</ref>
Der demographische Wandel und seine Folgen sind auch für unsere Städte und Gemeinden eine große Herausforderung. Wer heute für die Zukunft planen will, braucht vor allem eine verlässliche Datenbasis und praxisnahe Lösungen." sagte Innenminister Joachim Herrmann Ende April 2010 in München. Seit Ende April 2010 stellt das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung auch die Bevölkerungsvorausberechnungen der bayerischen Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern für alle kostenfrei zum Abruf auf der Internetseite https://www.statistik.bayern.de/statistik/gemeinden/ zur Verfügung. Am 10.11.2011 veröffentlichte das Landesamt seine neue Prognose bis 31.12.2029.
Normen
- GO Art. 15 Abs. 1 Satz 1 (Einwohner und Bürger)
Siehe auch
Fußnoten
<references />