Gemeinde: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Juni 2020, 13:16 Uhr
Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens. (GO Art. 1)
Begriffe
Der Begriff Kommune stammt vom lateinischischen Wort communis „allgemein, gemeinschaftlich“<ref>Seite „Kommune“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 8. Juli 2019, 14:20 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kommune&oldid=190237757 (Abgerufen: 9. August 2019, 12:37 UTC) </ref>.
Normen
- GO Art. 1 Begriff
Fußnoten
<references/>