Zuwendungen an Vereinsmitglieder: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Mai 2020, 21:47 Uhr
Mittel der Körperschaft dürfen nach AO § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 (Selbstlosigkeit im Rahmen steuerbegünstigter Zwecke) nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder oder Gesellschafter (Mitglieder im Sinne dieser Vorschriften) dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten (AO § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 12).
Normen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 516 BGB
Abgabenordnung (AO)
Einkommensteuergesetz
- § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG
- § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG
- § 19 EStG
Einkommensteuer-Richtlinien 2012 (EStR)
- R 4.10. Abs. 2 Satz 4 EStR
Lohnsteuer-Richtlinien 2015 (LStR)
- R 19.6 LStR 2015
- H 19.6 LStH