Absolute Mehrheit: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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* {{BGH II ZR 47/71}}: "Vereins- und Parteiwahlen,  die vom [[Einfache Stimmenmehrheit|einfachen Mehr­heitsprinzip]] abweichen oder dieses besonders aus­gestalten,  müssen eine satzungsmäßige Grundlage haben."<ref>Amtlicher Leitsatz 2</ref>
 
* {{BGH II ZR 47/71}}: "Vereins- und Parteiwahlen,  die vom [[Einfache Stimmenmehrheit|einfachen Mehr­heitsprinzip]] abweichen oder dieses besonders aus­gestalten,  müssen eine satzungsmäßige Grundlage haben."<ref>Amtlicher Leitsatz 2</ref>
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==Siehe auch==
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* [[Wahlen]]
  
 
==Fußnoten==
 
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Version vom 18. Mai 2020, 08:02 Uhr

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references/>