Automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{DSGVO}} gilt nach {{DSGVO 2}} Abs. 1 für die ganz oder teilweise [[automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten]] sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
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Die {{DSGVO}} gilt nach {{DSGVO 2}} Abs. 1 für die  
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*ganz oder teilweise [[automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten]] sowie  
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*für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 6. November 2019, 11:23 Uhr

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt nach DSGVO Art. 2 Abs. 1 für die

Normen

Siehe auch