Auslobungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Wettbewerbe sind nach {{GWB 103}} Abs. 6 Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen..<noinclude>
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[[Wettbewerb|Wettbewerbe]] sind nach {{GWB 103}} Abs. 6 [[Auslobungsverfahren]], die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen..<noinclude>
  
 
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Version vom 21. Juni 2021, 10:36 Uhr

Wettbewerbe sind nach GWB § 103 Abs. 6 Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen..

Normen

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