Öffentlicher Auftrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Öffentliche Aufträge sind nach {{GWB 103}} Abs. 1 entgeltliche Verträge zwischen [[Öffentlicher Auftraggeber|öffentlichen Auftraggebern]] oder [[Sektorenauftraggeber]]n und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
+
Öffentliche Aufträge sind nach {{GWB 103}} Abs. 1 entgeltliche Verträge zwischen [[Öffentlicher Auftraggeber|öffentlichen Auftraggebern]] oder [[Sektorenauftraggeber]]n und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die  
 +
*die Lieferung von Waren,  
 +
*die Ausführung von Bauleistungen oder  
 +
*die Erbringung von Dienstleistungen  
 +
zum Gegenstand haben.
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 14. Juli 2019, 11:06 Uhr

Öffentliche Aufträge sind nach GWB § 103 Abs. 1 entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die

  • die Lieferung von Waren,
  • die Ausführung von Bauleistungen oder
  • die Erbringung von Dienstleistungen

zum Gegenstand haben.

Normen