Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
  
 
{|width=75% align="center"
 
{|width=75% align="center"
|<center><small>Das Kommunalwiki des Bürgerverein Burgkunstadt e.V. ist vorübergehend nur für registrierte Mitglieder des Bürgervereins erreichbar.</small></center>
+
|<center><small>Das Kommunalwiki des Bürgerverein Burgkunstadt e.V. ist vorübergehend nur für Mitglieder des Bürgervereins erreichbar.</small></center>
 
|-
 
|-
 
|<center><small>Als Mitglied des Bürgervereins können Sie Ihre Zugangsdaten unter wiki@buergerverein-burgkunstadt.de anfordern.</small></center>
 
|<center><small>Als Mitglied des Bürgervereins können Sie Ihre Zugangsdaten unter wiki@buergerverein-burgkunstadt.de anfordern.</small></center>

Version vom 8. März 2017, 14:33 Uhr


KOMMUNALWIKI
Das Kommunalwiki des Bürgerverein Burgkunstadt e.V. ist vorübergehend nur für Mitglieder des Bürgervereins erreichbar.
Als Mitglied des Bürgervereins können Sie Ihre Zugangsdaten unter wiki@buergerverein-burgkunstadt.de anfordern.

6.380 Artikel, v.a. zur Kommunalpolitik in Burgkunstadt.

Ein Jahr im Stadtrat Burgkunstadt auf einen Blick: Stadtratssitzungen vom 26.07.2022: Stromnetz; 05.07.2022: Kanalsanierung Dammsiedlung und Am Gutshof - Geschäftsordnung - Leitlinien Freiflächengestaltung; 21.06.2022: Strategie & Projekte - gemeinsame Erarbeitung von Prioritäten; 31.05.2022; 03.05.2022; 05.04.2022; 15.03.2022; 08.03.2022; 08.02.2022; 11.01.2022; 15.12.2021; 07.12.2021; 09.11.2021; 26.10.2021; 05.10.2021; 07.09.2021; 03.08.2021; 06.07.2021;


                                      


Obermain Tagblatt 5.3.16, S.3
"Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts. Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie eine Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen. Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung und führt daher zur Rechtswidrigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses." (BGH, Urteil vom 23.04.2015 - III ZR 195/14)