Haushalt 2017: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Januar 2017, 08:24 Uhr
Stadtrat
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Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- GO Art. 65 Abs. 2: Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt
- § 21 GO-BKU Öffentliche Sitzungen
- § 36 GO-BKU Anwendbare Bestimmungen