Haushalt 2017: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Januar 2017, 08:24 Uhr

Stadtrat

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Normen

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

  • GO Art. 65 Abs. 2: Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt

Publikationen

Siehe auch