Schwimmunterricht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. September 2016, 07:28 Uhr
Stadt Burgkunstadt
Stadtrat
Rechtsprechung
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, Urteil vom 11.09.2013 - 6 C 25.12 - Schwimmunterricht
- Leitsätze:
- 1. Der einzelne Schüler kann gestützt auf von ihm für maßgeblich erachtete religiöse Verhaltensgebote nur in Ausnahmefällen die Befreiung von einer Unterrichtsveranstaltung verlangen.
- 2. Einer Schülerin muslimischen Glaubens ist die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht in einer Badebekleidung zumutbar, die muslimischen Bekleidungsvorschriften entspricht.
- BVerwG, Urteil vom 11.09.2013 - 6 C 12.12
Publikationen
Überregionale Presse
Lokalpresse
- obermain.de vom 19.08.2016 - Jeden Schüler dort abholen, wo er steht: "Susi Krauß ist neue Rektorin der Friedrich-Baur-Grundschule – Schulberg-Gestaltung im Blick"
Leserbriefe
- Leserbrief Schulschwimmen vom 16.02.2016: Fehlender Schwimmunterricht mit Grundschullehrplan vereinbar?
BLOGs
- Bernd Weickert, BLOG vom 21.08.2016 - Gesammelte Schwimmunterrichtausfallausreden
- Bernd Weickert, BLOG vom 11.08.2016 - Grundschule drückt sich vor Schwimmunterricht