Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Staat gewährt nach Maßgabe der Bewilligung im [[Staatshaushalt]] zuzüglich der gemäß Art. 1 Abs. 2 bereitgestellten Verstärkungsmittel an Gemeinden und Gemeindeverbände [[Zuweisung]]en zum Bau von
 
Der Staat gewährt nach Maßgabe der Bewilligung im [[Staatshaushalt]] zuzüglich der gemäß Art. 1 Abs. 2 bereitgestellten Verstärkungsmittel an Gemeinden und Gemeindeverbände [[Zuweisung]]en zum Bau von
  
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2. [[Kindertageseinrichtung]]en,

Version vom 23. Juni 2016, 13:35 Uhr

Der Staat gewährt nach Maßgabe der Bewilligung im Staatshaushalt zuzüglich der gemäß Art. 1 Abs. 2 bereitgestellten Verstärkungsmittel an Gemeinden und Gemeindeverbände Zuweisungen zum Bau von

1. Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen),

2. Kindertageseinrichtungen,

3. sonstigen öffentlichen Einrichtungen. (Vorlage:FAG 19 Abs. 1 Satz 1)

Normen

Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz - FAG)

Publikationen

Fachbücher

  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 8625 (Teil 4 Ziffer 2.12.15)

Links

Siehe auch