Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Staat stellt den Gemeinden und Gemeindeverbänden 52,5 Prozent der auf Bayern entfallenden Zuweisung des Bundes zum Ausgleich der Übertragung der Ertragshoheit an der [[Kraftfahrzeugsteuer]] auf den Bund (Kompensationsbetrag) zur Verfügung (Kommunalanteil). Die Mittel aus dem Kommunalanteil dienen zum Bau oder Ausbau und zur Unterhaltung von [[Kreisstraße]]n und [[Gemeindestraße]]n sowie von [[Ortsdurchfahrt]]en im Zuge von [[Bundesstraße]]n, [[Staatsstraße]]n und [[Kreisstraße]]n, soweit die [[Straßenbaulast]] für die Ortsdurchfahrten den Gemeinden obliegt. Sie dürfen auch für sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, insbesondere für den Bau von den in § 4 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes näher bezeichneten Einrichtungen sowie die für den S-Bahn-Bereich erforderlichen Parkplätze verwendet werden. Sie dürfen ferner mit Zustimmung der Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und für Umwelt und Verbraucherschutz für den Bau von [[Abwasseranlage]]n verwendet werden, wenn die ordnungsmäßige Klärung der Abwässer gesichert ist. Sie dürfen auch für die in Art. 13e bis 13h genannten Zwecke verwendet werden. ({{FAG 13}} Abs. 1)<noinclude>
  
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* 2016: EUR 88.700ref>Quelle:[http://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/images/d/de/Haushaltsplan_bku_2016.pdf#page=151 Haushaltsplan 2016, Seite 151]</ref>
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* 2015: EUR 84.500<ref>Quelle:[http://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/images/d/de/Haushaltsplan_bku_2016.pdf#page=151 Haushaltsplan 2016, Seite 151]</ref>.
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Die Finanzplanungswerte betragen für die Jahre 2017-2019 jeweils EUR 88.700<ref>Quelle:[http://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/images/d/de/Haushaltsplan_bku_2016.pdf#page=151 Haushaltsplan 2016, Seite 151]</ref>.
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Die Einnahmen aus dem Grunderwerbsteueranteil betrugen in der Stadt Burgkunstadt im Jahr
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* 2015: EUR 88.700,00<ref>Quelle: [[Rechenschaftsbericht_2015_der_Stadt_Burgkunstadt#Entwicklung_der_wichtigsten_Einnahmen_des_Verwaltungshaushalts|Rechenschaftsbericht 2015]]</ref>
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* 2014: EUR 35.446,93<ref>Quelle:[http://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/images/d/de/Haushaltsplan_bku_2016.pdf#page=212 Haushaltsplan 2016, Seite 212]</ref>
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==Fußnoten==
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[[Kategorie:Haushalt]]</noinclude>

Version vom 22. Juni 2016, 21:48 Uhr

Der Staat stellt den Gemeinden und Gemeindeverbänden 52,5 Prozent der auf Bayern entfallenden Zuweisung des Bundes zum Ausgleich der Übertragung der Ertragshoheit an der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund (Kompensationsbetrag) zur Verfügung (Kommunalanteil). Die Mittel aus dem Kommunalanteil dienen zum Bau oder Ausbau und zur Unterhaltung von Kreisstraßen und Gemeindestraßen sowie von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, soweit die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten den Gemeinden obliegt. Sie dürfen auch für sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, insbesondere für den Bau von den in § 4 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes näher bezeichneten Einrichtungen sowie die für den S-Bahn-Bereich erforderlichen Parkplätze verwendet werden. Sie dürfen ferner mit Zustimmung der Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und für Umwelt und Verbraucherschutz für den Bau von Abwasseranlagen verwendet werden, wenn die ordnungsmäßige Klärung der Abwässer gesichert ist. Sie dürfen auch für die in Art. 13e bis 13h genannten Zwecke verwendet werden. (FAG Art. 13 Abs. 1)

Stadt Burgkunstadt

Haushalt

Haushaltsstelle

Der Kommunalanteil wird in der Stadt Burgkunstadt unter der Haushaltsstelle 0.6300.1715 "Zuweisungen für lfd. Zwecke: Kommunal.Anteil a.d.Kfz-Steuer (soweit nicht UGr 3615) 1.200 EUR pro km" verbucht.

Haushaltsansatz

Der Haushaltsansatz beträgt für

Finanzplanung

Die Finanzplanungswerte betragen für die Jahre 2017-2019 jeweils EUR 88.700<ref>Quelle:Haushaltsplan 2016, Seite 151</ref>.

Einnahmen

Die Einnahmen aus dem Grunderwerbsteueranteil betrugen in der Stadt Burgkunstadt im Jahr

Normen

Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz - FAG)

Publikationen

Fachbücher

  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 8540 (Teil 4 Ziffer 2.12.12)

Fußnoten

<references/>