Gebühr: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken<ref>(vgl. {{BVerfG 2 BvL 5/76}}, Seite 226)</ref>.<noinclude>
  
 
==Arten==
 
==Arten==
Zeile 12: Zeile 13:
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr Wikipedia]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr Wikipedia]
  
[[Kategorie:Haushalt]]
+
[[Kategorie:Haushalt]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 19. Juni 2016, 19:27 Uhr

Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken<ref>(vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.1979 - 2 BvL 5/76, Seite 226)</ref>.

Arten

Rechtsprechung

Publikationen