Flächennutzungsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Flächennutzungsplan ist nach [http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__5.html § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB] für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
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Im Flächennutzungsplan ist nach [http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__5.html § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB] für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten [[Stadtentwicklung|städtebaulichen Entwicklung]] ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
  
 
==Normen==
 
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Version vom 11. Juli 2013, 19:28 Uhr

Im Flächennutzungsplan ist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

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