Ortsumgehung Mainroth: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 +
==[[Bundesverkehrswegeplanung]]==
 +
* http://82.97.157.61/strasse/B289-G015-BY/B289-G015-BY.html
 +
** http://82.97.157.61/strasse/download_plaene/BY/B289-G015-BY/LPL_1_1_B289_G015_BY_2015-03-23_Lageplan.pdf
 +
 
==Stadtrat==
 
==Stadtrat==
  

Version vom 31. Mai 2020, 12:08 Uhr

Bundesverkehrswegeplanung

Stadtrat

Erste Bürgermeisterin Frieß gab in der Stadtratssitzung am 03.06.2014 folgende Informationen bekannt:

"1. Ortsumgehung B289 in Mainroth

Planungsstand: Der gefertigte Planentwurf liegt derzeit beim BM in Bonn; kommt er von dort mit positivem Vermerk zurück, erfolgt die Vorbereitung zur Planfeststellung. Ein Raumordnungsverfahren ist nicht erforderlich. Begründung: Das Verkehrsaufkommen wird sich durch die Baumaßnahme nicht wesentlich verändern. Der Entwurf im Maßstab von 1:5.000 muss auf 1:1.000 vergrößert werden. Gleichzeitig wird ein umfangreiches Vegetations- und zoologisches Gutachten (Pflanzen und Tiere) erstellt, Zeitdauer dafür ca. 1 Jahr.

Bis zum Planfeststellungsbeschluss, wenn das Vorhaben nicht beklagt wird (BUND, Grundstückseigentümer etc.), Zeitdauer ca. 2 Jahre.

Die politischen Mandatsträger sollten sich auf Landes- und Bundesebene einsetzen."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - Auszüge aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgkunstadt am Dienstag 03.06.2014 - abgerufen am 23.06.2014 um 17:46 Uhr</ref>

Im veröffentlichten Protokoll findet sich ferner folgender Hinweis:

"Stadtrat Marx weist in diesem Zusammenhang auf den Termin am 03.07. „Verkehrskonferenz“ im Landratsamt Lichtenfels hin."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - Auszüge aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgkunstadt am Dienstag 03.06.2014 - abgerufen am 23.06.2014 um 17:46 Uhr</ref>

Projektinformationssystem (PRINS) zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030

Siehe auch

Fußnoten

<references />