Erklärung zu Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | In einer Gemeinderatssitzung hat der einzelne Gemeinderat wohl keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zu Protokoll. Darüber müsste wohl im Rahmen eines [[Geschäftsordnungsantrag]]s vom gesamten Gremium entschieden werden.<ref> | + | In einer Gemeinderatssitzung hat der einzelne Gemeinderat wohl keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zu Protokoll. Darüber müsste wohl im Rahmen eines [[Geschäftsordnungsantrag]]s vom gesamten Gremium entschieden werden.<ref>{{ISBN 9783415052086}} Seite 71</ref> |
==Normen== | ==Normen== | ||
* {{ZPO 129a}} Anträge und Erklärungen zu Protokoll | * {{ZPO 129a}} Anträge und Erklärungen zu Protokoll | ||
* {{ZPO 496}} Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll | * {{ZPO 496}} Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll | ||
+ | |||
+ | ==Publikationen== | ||
+ | * {{ISBN 9783415052086}} Seite 71 | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Aktuelle Version vom 15. April 2016, 14:30 Uhr
In einer Gemeinderatssitzung hat der einzelne Gemeinderat wohl keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zu Protokoll. Darüber müsste wohl im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrags vom gesamten Gremium entschieden werden.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 Seite 71</ref>
Normen
- ZPO § 129a Anträge und Erklärungen zu Protokoll
- ZPO § 496 Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll
Publikationen
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 Seite 71
Siehe auch
Fußnoten
<references/>