Erklärung zu Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen

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In einer Gemeinderatssitzung hat der einzelne Gemeinderat wohl keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zu Protokoll. Darüber müsste wohl im Rahmen eines [[Geschäftsordnugnsantrag]]s vom gesamten Gremium entschieden werden.<ref>x</ref>
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In einer Gemeinderatssitzung hat der einzelne Gemeinderat wohl keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zu Protokoll. Darüber müsste wohl im Rahmen eines [[Geschäftsordnungsantrag]]s vom gesamten Gremium entschieden werden.<ref>x</ref>
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 15. April 2016, 14:29 Uhr

In einer Gemeinderatssitzung hat der einzelne Gemeinderat wohl keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zu Protokoll. Darüber müsste wohl im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrags vom gesamten Gremium entschieden werden.<ref>x</ref>

Normen

  • ZPO § 129a Anträge und Erklärungen zu Protokoll
  • ZPO § 496 Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll

Siehe auch

Fußnoten

<references/>