Antrag auf Schluss der Debatte: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Bei positivem Beschluss über einen Antrag auf Schluss der Debatte "wird die Diskussion sofort beendet, auch die noch auf der Rednerliste stehenden Personen kommen nicht mehr zu Wort."<ref>Quelle: http://www.marktplatz-verein.de/vereinslexikon/geschaeftsordnungsantraege.php abgerufen am 06.04.2016 um 16:03 Uhr</ref> | ||
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+ | Es ist "ein ungeschriebenes Gesetz, dass derjenige, der eben zur Sache gesprochen hat, keinen Antrag zum Schluss der Debatte stellt. Andere Geschäftsordnungsanträge wie Unterbrechung etc. sind ihm allerdings möglich."<ref>Quelle: http://www.awo-le.de/service/arbeitshilfen/org_spielregeln.htm#antraege abgerufen am 06.04.2016 um 15:59 Uhr</ref> | ||
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Version vom 6. April 2016, 14:02 Uhr
Bei positivem Beschluss über einen Antrag auf Schluss der Debatte "wird die Diskussion sofort beendet, auch die noch auf der Rednerliste stehenden Personen kommen nicht mehr zu Wort."<ref>Quelle: http://www.marktplatz-verein.de/vereinslexikon/geschaeftsordnungsantraege.php abgerufen am 06.04.2016 um 16:03 Uhr</ref>
Es ist "ein ungeschriebenes Gesetz, dass derjenige, der eben zur Sache gesprochen hat, keinen Antrag zum Schluss der Debatte stellt. Andere Geschäftsordnungsanträge wie Unterbrechung etc. sind ihm allerdings möglich."<ref>Quelle: http://www.awo-le.de/service/arbeitshilfen/org_spielregeln.htm#antraege abgerufen am 06.04.2016 um 15:59 Uhr</ref>