Stadtratssitzung-2015-04-14: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 340: Zeile 340:
 
* Das Schreiben des LRA wird auch den weiteren Beteiligten vorab mitgeteilt
 
* Das Schreiben des LRA wird auch den weiteren Beteiligten vorab mitgeteilt
  
===06 Bündelausschreibung für die kommunale [[Strom]]beschaffung in Bayern von 2017 bis 2019===
+
===06 [[Strombündelausschreibung|Bündelausschreibung]] für die kommunale [[Strom]]beschaffung in Bayern von 2017 bis 2019===
  
 
====Sachverhalt====
 
====Sachverhalt====

Version vom 26. April 2016, 09:45 Uhr

Sitzung des Bauausschusses

TAGESORDNUNG

zur : Sitzung des Bauausschusses

am: Dienstag, 14. Apr i l 2015 um 18:45 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich

01 Bauantrag auf Erweiterung der Tierarztpraxis durch Ausbau des Dachgeschosses mit Anbau einer Außentreppe mit Zwerchgiebel sowie eines Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 1291/1 der Gemarkung Burgkunstadt (Franz-Roscher-Str. 31) (2015-0012)

Beschluss<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Bauausschluss beschließt, zu den Bauantrag auf Erweiterung der Tierarztpraxis auf Erweiterung der Tierarztpraxis durch Ausbau des Dachgeschosses mit Anbau einer Außentreppe mit Zwerchgiebel sowie eines Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 1291/1 der Gemarkung Burgkunstadt (Franz-Roscher-Straße 31) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich folgender Punkte nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9/1962 Rothenbühl-Peunt-Kriegsäcker:

  • Dachausbau
  • Dachneigung
  • Zwerchgiebel


Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden jedoch befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Abstimmungsergebnis<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

  • (10/0)

02 Bauantrag auf Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 159/3 der Gemarkung Weidnitz (Steinacker 10) (2015-0013)

Beschluss<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Anbau eines Wohnraumes an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 159/3 der Gemarkung Weidnitz (Steinacker 10) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich des Flachdaches nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Großer Flügel.

Eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird jedoch befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Abstimmungsergebnis<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

10/0

03 Bauantrag auf Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 500 der Gemarkung Theisau (Mainklein 3 und 5) (2015-0015)

Beschluss<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Bauausschuss beschließt zu dem Bauantrag auf Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäuser mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 500 der Gemarkung Theisau (Mainklein 3 und 5) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

10/0

04 Bauantrag auf Anbau einer Terrasse an das Obergeschoss der Schuhfabrik auf den Grundstücken Fl. Nrn. 375 und 412 der Gemarkung Burgkunstadt (Lichtenfelser Straße 14) (2015-0017)

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Anbau einer Terrasse an das Obergeschoss der Schuhfabrik auf den Grundstücken Fl. Nrn. 375 und 412 der Gemarkung Burgkunstadt (Lichtenfelser Straße 14) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis

10/0

05 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1325/4 der Gemarkung Burgkunstadt (Peunt 5) (2015-0019)

Beschluss<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1325/4 der Gemarkung Burgkunstadt (Peunt 5) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich folgender Punkte nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9/1962 Rothenbühl - Peunt - Kriegsäcker:

  • Geringe Überschreitung der westlichen und südlichen Baugrenze
  • Dachform u. Dachneigung
  • Standort der Garage
  • Dachneigung der Garage
  • Dacheindeckung der Garage


Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden jedoch befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Abstimmungsergebnis<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

10/0

06 Bauantrag auf Errichtung eines Schleppdachanbaus an bestehende forstwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 478/2 der Gemarkung Weidnitz (Nähe Silberbach) (2015-0021)

Beschluss<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Bauausschuss beschließt, zum Bauantrag auf Errichtung eines Schleppdachanbaus an bestehende forstwirtschaftliche Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 478/2 der Gemarkung Weidnitz (Nähe Silberbach) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Abstimmungsergebnis<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

10/0

07 Bauantrag auf Errichtung eines altersgerechten Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 451/2 der Gemarkung Kirchlein (Pfarrer-Eckert-Straße 11) (2015-0022)

Beschluss<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Errichtung eines altersgerechten Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 451/2 der Gemarkung Kirchlein (Pfarrer-Eckert-Straße 11) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

10/0

08 Bauantrag auf Erweiterung der bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 202 der Gemarkung Ebneth

Beschluss<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Erweiterung der bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 202 der Gemarkung Ebneth das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

10/0

09 Antrag auf isolierte Ausnahme für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 168/24 der Gemarkung Weidnitz (Alte Reichsstraße 10) (2015-0014)

Beschluss<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Bauausschuss beschließt, zu den Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 168/24 der Gemarkung Weidnitz (Alte Reichsstraße 10), das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich des Standortes (außerhalb der überbaubaren Flächen) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Großer Flügel. Eine isolierte Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB wird jedoch erteilt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Abstimmungsergebnis<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

10/0

10 Antrag auf isolierte Ausnahme für die Herstellung eines KFZ-Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1471/5 der Gemarkung Burgkunstadt (Kirchleiner Str. 14) (2015-0020)

Beschluss<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Bauausschuss beschließt, zu dem Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes für die Herstellung eines KFZ-Stellplatzes auf dem Grundstück Flst.Nr. 1471/5 der Gemarkung Burgkunstadt (Kirchleiner Str. 14) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich des Standortes (außerhalb der überbaubaren Flächen) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1/1961 - Wolfsberg-Steig. Eine isolierte Ausnahme gem. § 23 Abs. 5 Satz 2 Baunutzungsverordnung wird jedoch genehmigt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Abstimmungsergebnis<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

10/0

11 Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung einer Verkaufsfläche zu einem Gastronomiebetrieb mit Spielothek auf dem Grundstück Fl. Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6) (2015-0018)

Beschluss<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Bauausschuss beschließt, zu der Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung einer Verkaufsfläche zu einem Gastronomiebetrieb mit Spielothek (mit 8 Geldspielgeräten) auf dem Grundstück Fl. Nr. 1529/7 der Gemarkung Burgkunstadt (Auwiese 6) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Voraussetzung für das Einvernehmen ist, dass die Öffnungszeiten der Spielothek gebietsverträglich sind, die spielhallen- und gaststättenrechtlichen Konzessionen erteilt werden und die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden sind.

Das Landratsamt wird gebeten, dies und weiteres zu prüfen.

Abstimmungsergebnis<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

10/0 (6/4?)<ref>Haben nicht einige Stadträte dagegen gestimmt?</ref>

12 Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 892/3 der Gemarkung Burgkunstadt (Schönberg 22) (2015-0016)

Beschluss<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

Der Bauausschuss beschließt, zu der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 892/3 der Gemarkung Burgkunstadt das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage zu erteilen, dass die wassermäßige Erschließung von der Liegnitzer Straße und die kanalmäßige Erschließung vom Schönberg aus jeweils auf eigene Kosten zu erfolgen hat. Die beiden Anschlussmöglichkeiten sind auf Kosten der Antragsteller hydraulisch berechnen bzw. überprüfen zu lassen. Bei der Einreichung eines späteren Bauantrages sind die entsprechenden Nachweise mit vorzulegen.

Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich folgender Punkte nicht den Festsetzungen des Tekturplanes zum Bebauungsplan Prelles 5/1962:

  • Überschreitung der östlichen Baugrenze
  • Firstrichtung
  • Evtl. Anzahl der Vollgeschosse
  • Errichtung eines Kniestockes mit 1 m


Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden jedoch befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belange vereinbar sind.

Abstimmungsergebnis<ref>Quelle:Stadt Burgkunstadt</ref>

10/0

13 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.03.2015

Stadtratssitzung

TAGESORDNUNG

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 14. April 2015 um 19:30 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich

Anträge zur Tagesordnung

Der Bürgerverein stellt folgende Anträge zur Tagesordnung:

(1) Dringlichkeitsantrag zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

(2) Anträge auf Verlegung von Tagesordnungspunkten aus der nicht-öffentlichen in die öffentliche Sitzung

a. TOP 15

b. TOP 16

Dringlichkeitsantrag des Bürgervereins zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.4.2015) einzuführen und beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

Begründung

Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

Entgegen unserer Erwartung wurde seitens der Stadtverwaltung die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Eine Beschlussfassung über die gesplittete Abwassergebühr ist jedoch Voraussetzung für weitere Entscheidungen, die in diesem Gremium anstehen. Die Diskussion um die Dringlichkeit betrifft Aspekte, hinsichtlich derer sowohl nach der vorliegenden Tagesordnung als auch unter sonstigen Gesichtspunkten die Öffentlichkeit auszuschließen wäre. Diese Gesichtspunkte wurden im Groben vorab mitgeteilt.

Verfahren

Die Bürgermeisterin schließt die Öffentlichkeit aus.

Beschluss

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit trifft der Stadtrat folgende Beschlüsse:

  • Der Antrag des Bürgervereins wird wegen Dringlichkeit zur Tagesordnung zugelassen: Ja (13/8)
  • Der Stadtrat beschließt, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.4.2015) einzuführen und beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. (Angenommen 13/8)

TOP 15

Zu (2) TOP 15 ist wie die anderen Auftragsvergaben auch öffentlich zu behandeln.

Angenommen

TOP 16

TOP 16 ist ebenfalls öffentlich zu behandeln. Es sprechen weder Gründe des Wohls der Allgemeinheit noch persönliche Belange gegen eine öffentliche Behandlung.

Angenommen

TOP 04 nach TOP 10

  • BM'in beantragt, TOP 04 nach TOP 10 zu behandeln.
  • einstimmig angenommen.

00 Dringlichkeitsantrag zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Beschlossen (13/8)

01 Bekanntgaben

02 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms

Sachverhalt

  • Förderbescheid der Regierung von Oberfranken vom 22.10.2014: Fördersatz von 90%, max. 730.000,00 €
  • Fördermittel i.H.v. 247.154,00 € für 1. Erschließungsgebiet
  • bis 31.12.2018 Restbetrag von 482.846,00 €.
  • zweites Erschließungsgebiet steht an
  • "Gewerbegebiete Seewiese und In der Au + Anger + Bahnhofstraße" als nächstes Ausbaugebiet favorisiert
  • "Glasfaser Masterplan" für das Stadtgebiet Burgkunstadt sinnvoll

Vortrag

Herr R. von der Firma Reuther Net Consult stellt eine Möglichkeit zum weiteren Vorgehen beim Breitbandausbau vor:

1. Einstieg in das 2. Förderverfahren

2. Klärung der "Leistungen" die von der Firma eifel-net in den Ortsteilen erbracht werden

3. Einstieg in den Glasfaser - Masterplan

4. Inbetriebnahme des 1. Förderverfahrens ist für September 2015 vorgesehen

  • Ziel: Glasfaser in jedes Haus
  • Probleme mit bestehender Versorgung dokumentieren (Speedtest mit Datum/Uhrzeit/Screenshot)
  • Unbedingt bei allen Tiefbauarbeiten an Leerrohre denken
    • als Teilgewerk ausschreiben und nicht als Nachtrag!
    • Kostenersparnis ca. 50%

Diskussion

  • GK und AH: Alle Häuser im Stadtgebiet brauchen einen Anschluss an das Glasfasernetz
  • IK: Die Leistungen der Firma eifel-net lassen nach.
  • R: In die Markterkundung nehmen wir die Gebiete von eifel-net und alle Gebiete, die noch förderfähig sind mit hinein, das kostet nicht extra
  • R: Die Privatisierung des Telefonnetzes in 1997 war eine Fehlentscheidung. Mit dem Glasfasernetz sollte nicht wieder das Gleiche passieren.
  • GK: Die Kommunalisierung ist sehr wichtig
  • R: Wir besprechen das mit der Bürgermeisterin und der Verwaltung und machen entsprechende Vorschläge. Ich schlage z.B.

die Gründung eines Zweckverbandes vor, um das Netz zu kommunalisieren, damit das Geld in der Region bleibt. Wenn Tiefbaumaßnahmen gemacht werden, muss Glasfaser mit in die Straße verlegt werden, wenn wir nichts versäumen wollen. Wer auf eigene Kosten bereits jetzt Glasfaser ins eigene Haus möchte, kann über die Stadtverwaltung zur Firma Reuther NC Kontakt aufnehmen, um dies zu ermöglichen.

  • MD: Ist die Beauftragung haushaltsrechtlich zulässig?
  • SD: Ja, die Maßnahme ist als Haushaltsausgaberest zulässig, es ist noch sehr viel Geld vom letzten Jahr übrig.

Beschluss

Beschlussvorschlag

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, als zweites Erschließungsgebiet für den Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms die "Gewerbegebiete Seewiese und In der Au, sowie den Bereich Anger und Bahnhofstraße" festzulegen.

Abgeänderter Beschluss

(Wortlaut wird noch ergänzt) ...

Einstimmig

03 Wasserversorgung Stadt Burgkunstadt (2015/092)

Sachverhalt

Einführung von per Funk auslesbaren Wasserzählern

Die Funktion der Wasserzähler wurde von Herrn P., Firma Sensus vorgestellt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • TVO (Trinkwasserverordnung als die wichtigste Vorschrift überhaupt, da sich diese mit dem realen Wasser aus dem Wasserhahn beschäftigt)
  • Die MID (Europäische Messgeräterichtlinie, löst in Teilen die Eichordnung ab)
  • Die Eichordnung ist zum 01.01.2015 in einer überarbeiteten neuen Fassung in Kraft getreten.
  • Die DVGW Arbeitsblätter W421 / W406 (regeln Materialfragen oder die Größe und Bauart )
  • Die DIN 50930-6 (regelt Materialfragen unter anderem zu Messing, ...)
  • Die DIN 1988 (regelt unter anderem die Größenauswahl von Wasserzählern)
  • UBA-Positivliste (regelt unter anderem freigegebene Messinglegierungen)
  • Hygiene (Keimfreiheit, Todraumfreiheit, Stagnationsfreiheit, ...) LGL
  • BSI (Bundesamt für Datensicherheit)
Kalkulation
  • Was kostet aktuell ein Zähler? 20 €
  • iPerl 100,- €
  • Vorgestellte Kalkulation:
    • Austausch in kleinen Einheiten: 350 p.a. über 6 Jahre
    • Bei 350 Zählern läuft die Eichgültigkeit in 2015 ab
  • Anzahl Zähler in BKU: 2090
  • Bisher:
    • Jahresteuerung in %: 3
    • Zählerpreis: 20,- €
    • Wechselpreis: 30,- €
    • Ablesekosten: 5,- €
    • Kosten auf 15 Jahre: 418.472,77 €
  • iPerl:
    • Zählerpreis: 100,-- €
    • Leckage (Anzahl der undichten Häuser auf 100): 1
    • Leckage l/h: 4
    • Wasserkosten Trinkwasser + Kanal (/m³): 4,69 €
    • Preis Software: 5.000,- € (einmalig)
    • Auslesetage: 3
    • Stundenverrechnungssatz: 50 €
    • 15 Jahre: 351.328,39 €
    • Mehreinnahmen in 15 Jahren durch genauere Messung: 51.520,--
  • Ersparnis: 118.664,22 €

Diskussion

  • WS: In wievielen Fällen gibt es in Burgkunstadt Probleme mit der Ablesung?
  • HE: kann keine genauen Angaben machen
  • WS-Nachfrage: Schätzung?
  • HE: ca. 10 % Fehlinformation
  • Datensicherheit? 128bit-Verschlüsselung
  • Batterie hält 15 Jahre, sendet ständig

05 Sicherstellungsauftrag und Bedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt nach dem Bayerischen Kinderbildungs-und -betreuungsgesetz

  • Es wurde bekannt gegeben, dass die Stadt alle Fraktionsvorsitzenden und die Träger der beteiligten Einrichtungen zu einer Besprechung am 20.04.15 zum Thema Kinderbetreuung und Betreuungsplätze eingeladen hat.
  • Das Schreiben des LRA wird auch den weiteren Beteiligten vorab mitgeteilt

06 Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern von 2017 bis 2019

Sachverhalt

Die Lieferverträge für den kommunalen Verbrauchsstrom laufen in 2016 aus. Die neue Beschaffung soll über die Firma ... gemeinsam für viele Kommunen ausgeschrieben werden. Die Gebote zur Bündelausschreibung erfolgen über eine Internetauktion. Dadurch werden günstigere Preise erziehlt, wodurch die Ausschreibungskosten wieder eingespart werden. Es ist zu entscheiden, ob Normalstrom oder 100 % Ökostrom ausgeschrieben werden soll.

HE: Empfielt die Ausschreibung in einzelnen Losen, getrennt nach Verbrauchsarten. Auch dadurch werden günstigere Preise erzielt.

TM: Plädiert für 100 % Ökostrom, die Stadt hat Vorbildcharakter.

GK: ca. 230.000,- € Stromkosten, Ökostrom war zuletzt 5% teurer

Diskussion

  • HE: Keinerlei Bedenken in haushaltsrechtlicher Sicht, man muss neu ausschreiben

Beschluss

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bündelausschreibung durchzuführen.

Einstimmig beschlossen

2. Die Aufgabe der Ausschreibung soll durch den Bayrischen Gemeindetag erfolgen.

Einstimmig beschlossen

3. Normalstrom soll ausgeschrieben werden.

Mit 4 Gegenstimmen beschlossen

07 Namensänderung der Grundschule Burgkunstadt-Mainroth

Die Grundschlule Burgkunstadt-Mainroth soll im Zuge der Sprengeländerung in "Friedrich-Baur-Grundschule Burgkunstadt" umbenannt werden.

Einstimmig beschlossen

08 Ergänzung der Kreuzungsvereinbarung Staatsstraße 2191 (Linksabbieger)

Sachverhalt

Im Rahmen des Neubaus der Brücke nach Altenkunstadt soll die Einmündung Bahnhofsstraße barrierefrei angebunden werden. In der Planung wurden Kosten in Höhe von 142.402 € angesetzt. Dies lehnte die Regierung ab, weil die Kosten zu hoch sind. Es wurde eine neue Planung vorgelegt, Kosten 20.000 €.

Diskussion

WS: Kommt sich verschaukelt vor, wie leichtfertig manche Planer mit unseren Steuergeldern umgehen.

TM: Die Differenz ist gravierend. Seinerzeit wurde uns die Planung als alternativlos vorgestellt. Jetzt gibt es plötzlich eine kostengünstige Alternative.

AK: Ist es richtig, dass von den 20.000 € 80 % gefördert werden, weitere 10 % Altenkunstadt zahlt und wir die restlichen 10 % also 1000 €?

SD: Ja

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Ergänzungsvereinbarung vorbehaltlich der hälftigen Kostenbeteiligung (nach Abzug der staatlichen Förderung) durch die Gemeinde Altenkunstadt und vorbehaltlich der Zusage der Förderfähigkeit durch die Regierung von Oberfranken zu.

Einstimmig beschlossen

09 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2015

Sachverhalt

wird noch ergänzt

HE: Stellt den Haushalt vor.

Die Mindestvoraussetzungen für den Haushalt sind gegeben: Die Mindestzuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt. Die ordentliche dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit ist nicht gegeben. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte vorgeschlagen, alle Positionen im Verwaltungshaushalt auf Einsparpotiential zu überprüfen. Gemeinsam soll dieser Vorschlag für den Haushalt 2016 umgesetzt werden.

Diskussion

Allgemeine Diskussion

MH: Hat im Vorfeld beantragt, zu prüfen, ob zur Kosteneinsparung ein gemeinsamer Server mit Altenkunstadt angeschafft werden kann. Es gibt Fördermittel, wenn dies in kommunaler Zusammenarbeit erfolgt.

HE: Wir sind dabei, dies mit Altenkunstadt zu klären

Stellungnahme des Bürgervereins

MD: die Fraktion des Bürgervereins wird die Haushaltssatzung 2015 ablehnen mit folgender Begründung:

Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

1. der Kreditschuldendienst erreicht bei uns mittlerweile 1,4 Millionen € im Jahr. Bei Einnahmen im Verwaltungshaushalt von etwa 14 Millionen € macht der Schuldendienst bei uns knapp 10 % aus. Eine Faustregel sagt, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune nicht mehr gegeben ist, wenn das Verhältnis von Schuldendienst und Einnahmen im Verwaltungshaushalt >6 % beträgt. Nach dieser Formel ist die dauernde Leistungsfähigkeit unserer Stadt nicht mehr gegeben.

2. Das Landratsamt Lichtenfels hat mit Schreiben vom 8.12.2014 Auflagen zur Kreditgenehmigung erteilt, die bis dato nicht erfüllt wurden. Es stellt aus unserer Sicht eine Missachtung der Rechtsaufsicht dar, wenn man Nebenbestimmungen zu einem Verwaltungsakt ignoriert und sich diese in der Haushaltsführung nicht wieder finden.

3. Im Haushaltsplanentwurf sind rechtlich unzulässige Haushaltsstellen enthalten, die bereits vom Bayerischen kommunalen Prüfungsverband beanstandet wurden.

4. Die allgemeinen Haushaltsgrundsätze werden im Wesentlichen nicht eingehalten. Diese erfordern, die Neuverschuldung zurückzuführen und einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben. Bei uns steigt die Neuverschuldung stetig an. Man kann dies auch nicht immer der Kämmerin anlasten. Es besteht seitens des Stadtrats unserer Ansicht nach die Verpflichtung, eine Zielhierarchie zu entwickeln und das Signal an Stadtverwaltung und Bevölkerung zu senden, dass man Haushaltskonsolidierung als A-Priorität behandelt. Für uns ist keinerlei Konsolidierungsansatz erkennbar.

5. Der Bürgerverein kündigt an, bei entsprechender Beschlusslage gegebenenfalls die Rechtsaufsicht um Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung des Haushaltsrechts zu bitten.

Beschluss

Beschlossen mit 4 Gegenstimmen (MD; TM, VF, AH)

10 Beschlussfassung über den Finanzplan 2014 - 2018

Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Nach GO Art. 70 ist der Haushaltswirtschaft ein 5-jähriger Finanzplan zugrunde zu legen. Das entsprechende Investitionsjahr wurde im Rahmen der Haushaltsberatung am 24.03.2015 detailliert vorgestellt und vom Stadtrat, den finanziellen Möglichkeiten der Stadt entsprechend, festgelegt. Nachfolgend die wichtigsten Investitionen:

Finanzplan2015.png

Quelle: Stadt Burgkunstadt

Diskussion

Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

  • MD: Der Finanzplan besteht an sich aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts sowie des Vermögenshaushalts. In das dem Finanzplan zugrundezulegende Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben.

Der Finanzplan soll für die einzelnen Jahre in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen sein. (KommHV-Kameralistik § 24 Abs. 4) Der vorliegende Finanzplan beginnt nicht im Haushaltsjahr sondern im Jahr 2014. Das Lehrschwimmbecken taucht darin überhaupt nicht auf. Es ist festzuhalten, dass im Finanzplan unserer Stadt keine einzige Zahl enthalten ist.

  • HE: Es wurden vorab Excel-Dateien mit Zahlen mitgeteilt
  • MD: Im RIS war unter dem Tagesordnungspunkt nur die Aufstellung ohne Zahlen.
  • SH: Diese Kritik müssen wir uns nicht gefallen lassen.
  • MD: Ich bemängele das grundsätzliche Verfahren. Es gehört öffentlich informiert, dass Dinge nicht ausgeschrieben werden. In einer Demokratie gehört die öffentliche Debatte zu dem, worauf man sich als gewählter Vertreter einlassen muss.
  • TM: Der Finanzplan ist ein sinnvolles Instrument, aber er muss auch sinnvoll gefüllt werden.
  • HE: Über den Finanzplan muss gesondert abgestimmt werden.

(alles sinngemäß)

Beschluss

Mit 4 Gegenstimmen beschlossen

04 Neubau der GVS Burgkunstadt-Hainweiher;

Der Auftrag zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Burgkunstadt - Hainweiher wurde an die Firma Strabag AG, Kasendorf vergeben.

Mit einer Gegenstimme beschlossen

15 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr: Auftragsvergabe für den Aufbau eines digitalen Flächenkatasters

Auftragsvergabe an die Firma IB Miller

HE: Es liegt nur ein Vergleichsangebot vor, dieses ist teurer

Beschluss:

Mit 4 Gegenstimmen beschlossen

16 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms

Auftragsvergabe an die Firma Reuther Net Consult

Einstimmig beschlossen

11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Es wurden Grundstücks- Finanz- und Personalangelegenheiten besprochen

12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.03.2015

Einstimmig beschlossen

13 Anfragen

IK: Mir liegt ein offizielles Schreiben vor, danach soll die Firma Otto die Partnerschaft mit BFS im Jahr 2016 beenden. Das bedeutet den Verlust von weiteren 60 Arbeitsplätzen. Ist dies bei der Stadt bekannt?

HE und CH: Nein

MH: Wir sollten den Bebauungsplan für Garagendächer ändern. Es ist noch Asbestbelag vorgeschrieben.

CF: Ja

Publikationen

Regionalpresse

BLOGs

Fußnoten

<references/>