Mutterschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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* {{BVerfG 1 BvL 10/01}}: "Es ist mit Art. 6 Abs. 4 GG unvereinbar, wenn Zeiten, in denen Frauen wegen der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote ihre versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt werden."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 
* {{BVerfG 1 BvL 10/01}}: "Es ist mit Art. 6 Abs. 4 GG unvereinbar, wenn Zeiten, in denen Frauen wegen der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote ihre versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt werden."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
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* {{BVerfG 1 BvL 116/78}}
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Version vom 16. Dezember 2015, 14:23 Uhr

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (GG Art. 6 Abs. 4)

Normen

Rechtsprechung

Fußnoten

<references/>