Eigentum: Unterschied zwischen den Versionen

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''"Das [[Eigentum]] und das [[Erbrecht]] werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."'' ({{GG 14}} Abs. 1)
  
 
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Version vom 19. Juli 2015, 10:16 Uhr

"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt." (GG Art. 14 Abs. 1)

Normen

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Publikationen

Sachbücher

Fachaufsätze

Siehe auch