Mitgliederversammlung 2015/01 vom 27.02.2015 (ordentlich): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Februar 2015, 16:39 Uhr
Protokoll der 1. Mitgliederversammlung vom 27.02.2015
Art der Mitgliederversammlung: ordentlich
Datum: Freitag, 27.02.2015, 19.00 Uhr
Ort: Gasthof Drei Kronen, Burgkunstadt
Versammlungleiter: Dr. Marcus Dinglreiter (1. Vors.)
Protokollführer: ...[AH?]
Erschienene Mitglieder: ...
Davon stimmberechtigt (§ 4 Abs. 1 der Satzung: mindestens 16 Jahre und im Stadtgebiet Burgkunstadt einschl. Ortsteile wohnhaft): ...
Eröffnung der Versammlung
Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung förmlich um ... Uhr.
Feststellung, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Versammlung gem. § 9 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V. mit Mail / Telefax / Brief vom 12.02.2015 (15 Tage Frist) ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Tagesordnung wurde mitgeteilt.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Es sind ... stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Die Mitgliederversammlung ist somit
( ) beschlussfähig
( ) nicht beschlussfähig.
Schriftführer
Der Schriftführer ist anwesend.
Tagesordnung
Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
Abstimmung per Akklamation mit ... Stimmen für , ... Stimmen gegen die Genehmigung der Tagesordnung.
Die Tagesordnung ist genehmigt.
Bericht des Vorsitzenden über die Tätigkeiten des Vereins im Jahr 2014
...
Bericht aus der Fraktion
...
Aussprache über den Bericht des Vorsitzenden
...
Bericht des Kassiers und Vorlage des Jahresabschlusses 2014
Bericht der Kassenprüfung und Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Die Kassenprüfer haben die Belege der Kasse überprüft und für ordnungsgemäß befunden.
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- Text:
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Entlastung des Vorstands.
-
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Ergebnis:
Zusatzinfos: ... Uhr
Neuwahl des gesamten Vorstands
Wahl des/der 1. Vorsitzenden
... wurde als erster Vorsitzende(r) vorgeschlagen. Die geheime Wahl ergab folgendes Ergebnis ...Ja-Stimmen und ... Enthaltung. H.... nahm die Wahl an.
Wahl des/der 2. Vorsitzenden
.. wurde als zweite Vorsitzende vorgeschlagen. Die geheime Wahl ergab folgendes Ergebnis ... Ja-Stimmen, ... Enthaltungen, ... Nein-Stimmen. ... nahm die Wahl an.
Wahl des Kassiers
Wahl des Schriftführers
Wahl Beisitzer (werden gewählt bis zur nächsten Wahlperiode - 1 Jahr)
Dem Vorstand des Bürgervereins können neben dem 4-köpfigen Kernvorstand bis zu 5 weitere Beisitzer angehören.
Der 1. Vorsitzende schlägt folgende Personen zur Besetzung der offenen 4 Beisitzerämzer vor:
Es wird nach weiteren Vorschlägen gefragt. Weitere Vorschläge gibt es keine.
Die geheime Wahl ergab folgendes Ergebnis (.... Uhr):
- ..... Stimmen Ja, Stimmen Nein
- ..... Stimmen Ja, Stimmen Nein
- ..... Stimmen Ja, Stimmen Nein
- ..... Stimmen Ja, Stimmen Nein
- ..... Stimmen Ja, Stimmen Nein
Die ... Gewählten nahmen die Wahl an.
Die Beisitzer (in alphab. Reihenfolge):
1. Beisitzender: [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)
2. Beisitzender: [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)
3. Beisitzender: [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)
4. Beisitzender: , [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (Stadtrat)
5. Beisitzender: , [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)
6. Beisitzender: [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (gewählt)
7. Beisitzender: [Adressangaben in der Onlinefassung entfernt] (Stadträtin)
Vorlage des Haushalts und Beschlussfassung über den Haushalt 2014
...
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- Text:
- Die Mitgliederversammlung beschließt den Haushalt 2015.
-
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Ergebnis:
Zusatzinfos: ..... Uhr
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- Text:
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Entlastung des Kassiers.
-
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Ergebnis:
Zusatzinfos: .... Uhr
Verschiedenes
...
Schließung der Versammlung
Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung um ... Uhr.
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Unterschrift Versammlungsleiter
……………………………………………………….
Unterschrift Schriftführer
Normen
§ 4 Mitgliedschaft
- Stimmberechtigtes Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden, die Einwohner der Stadt Burgkunstadt (einschließlich Ortsteile) ist.
§ 9 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung stattfinden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, mit Telefax oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreise der Mitglieder fest.
- Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollte ein Vorsitzender nicht anwesend sein, leitet der andere Vorsitzende die Versammlung alleine, sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
- Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
- Nebenordnungen wie Geschäftsordnungen, Finanzordnungen, Beitragsordnungen etc. können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder geändert werden.