Finanzplan: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 1: Zeile 1:
Die Beschlußfassung über den Finanzplan ({{GO 70}}) kann nicht auf beschließende Ausschüsse übertragen werden.
+
Die Beschlussfassung über den Finanzplan ({{GO 70}}) kann nicht auf beschließende Ausschüsse übertragen werden.
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 26. Dezember 2014, 17:21 Uhr

Die Beschlussfassung über den Finanzplan (GO Art. 70) kann nicht auf beschließende Ausschüsse übertragen werden.

Normen

Publikationen