Finanzplan: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Dezember 2014, 17:21 Uhr
Die Beschlussfassung über den Finanzplan (GO Art. 70) kann nicht auf beschließende Ausschüsse übertragen werden.
Normen
- GO Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr, 5