Vorstandssitzung 2013/02 vom 14.05.2013: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bericht von Thomas Müller über Stadtratssitzung vom 7.5.2013===
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==Bericht von Thomas Müller über Stadtratssitzung vom 7.5.2013==
 
Thomas Müller hat für den Bürgerverein an der Stadtratssitzung vom 7.5.2013 teilgenommen und berichtet über die [[Stadtratssitzung_am_07.05.2013_um_19.00/19.30_Uhr|Stadtratssitzung vom 7.5.2013]].
 
Thomas Müller hat für den Bürgerverein an der Stadtratssitzung vom 7.5.2013 teilgenommen und berichtet über die [[Stadtratssitzung_am_07.05.2013_um_19.00/19.30_Uhr|Stadtratssitzung vom 7.5.2013]].
  

Version vom 15. Mai 2013, 09:28 Uhr

Teilnehmer: Thomas Müller, Edith Berg, Reinhard Englert, Heiner Grebner, Ulrike Dinglreiter, Marcus Dinglreiter, Alexander Hanna (ab 20:20 Uhr) Ort: Lichtenfelser Str. 86, 96224 Burgkunstadt

Tagesordnung

Bericht von Thomas Müller über Stadtratssitzung vom 7.5.2013

Thomas Müller hat für den Bürgerverein an der Stadtratssitzung vom 7.5.2013 teilgenommen und berichtet über die Stadtratssitzung vom 7.5.2013.

Finanzordnung

  • Der Vorstand beschließt mit 4 Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder (einstimmig), dass die Frage der Vergütung für Arbeitsleistungen zurückgestellt wird. Vorläufig wird für Vergütungen kein Bedarf gesehen.

--- Alexander Hanna nimmt ab 20:20 uhr an der Sitzung teil. ---

  • Umgang mit Spenden
  • Der Vorstand beschließt mit 5 Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder, der Mitgliederversammlung anliegende Finanzordnung vorzuschlagen:

Zuwendungen

  1. Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
  2. Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
  3. Alle übrigen Sach- und Geldzuwendungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
  4. Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen.

Sonstiges

  • Umgang mit "Tarnlisten"?
  • To Do: Rechtsprechungsrecherche
  • Bankverbindung bei Raiffeisenbank Obermain eG (einstimmig beschlossen)

Strategie / Ziele

nicht-öffentlich

Tagesordnung nächste Sitzung

  • Genehmigung des Protokolls vom 6.5.2013
  • Vorgehen Kandidatenaufstellung (AH bereitet vor)
  • Homepage
  • Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung
  • Flyerentwurf (UD)
  • Strategie/Ziele/Wahlkampf (nicht öffentlich)
  • Sonstiges

Anlagen