Winterdienst: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind innerhalb geschlossener Ortschaften nur verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Straßen zu streuen und zu räumen. Diese beiden Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. So besteht z. B. für einen gefährlichen Straßenabschnitt mit geringer Verkehrsbelastung genauso wie für stark frequentierte Straßen ohne Gefahrenpotential für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer, keine Räum- und Streupflicht. Als verkehrswichtig betitelt die Rechtsprechung nur Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundes- oder Landesstraßen sowie städtische Hauptverkehrsstraßen. Als gefährlich werden insbesondere solche Straßenabschnitte eingestuft, in denen ein Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen, die Fahrtrichtung oder die Geschwindigkeit ändern muss, weil diese Situation bei Glättebildung typischerweise zur Unkontrollierbarkeit des Fahrzeugs führen könnte. Weiterhin besteht eine Streupflicht unteranderem auch für unerwartete und steile Gefällstrecken, unübersichtliche Kurven und wichtige Straßenkreuzungen. Straßen mit mehr als 5% Steigung gelten grundsätzlich als gefährlich. | ||
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+ | Am Montag werden für die Tage Dienstag bis Freitag und am Donnerstag für die Tage Samstag bis Montag die Wetterprognosen im Internet recherchiert. Auf Grundlage der Vorhersagen wird entschieden, ob für die betreffenden Tage eine Winterdienstbereitschaft angeordnet wird. Ist dies der Fall, so prüft der diensthabende Winterdiensthelfer täglich in der Zeit von 3:30 Uhr bis 4:00 Uhr nach eigenem Ermessen, ob ein Räumen und Streuen notwendig ist. Ist der Winterdienst erforderlich, so alarmiert der Winterdiensthelfer unmittelbar die vorgesehenen Einsatzkräfte. In der Regel rücken die Fahrzeuge um 04:30 Uhr aus. | ||
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+ | Sind die Winterdienstarbeiten auf den Straßen mit der Dringlichkeitsstufe I abgeschlossen, ist zu prüfen, ob für diese Flächen ein erneutes Räumen oder Streuen notwendig ist. Ist dies nicht erforderlich so kann der Winterdienst auf den Straßen mit der Dringlichkeitsstufe II fortgesetzt werden. Der Winterdienst auf Straßen endet gemäß dem Räum- und Streuplan um 20:00 Uhr, wenn auch der allgemeine Tagesverkehr abnimmt. | ||
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+ | Nichtsdestotrotz wird der städtische Bauhof im Rahmen seiner personellen und technischen Möglichkeiten im Bedarfsfall das gesamte Straßennetz von Burgkunstadt winterdienstlich betreuen. Diese Arbeiten können allerdings erst nach den im Räum- und Streuplan festgelegten Straßen der Dringlichkeitsstufen I und II ausgeführt werden. | ||
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+ | Soweit dies erforderlich ist, wird die Stadt Burgkunstadt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Gleichzeitig weißen wir darauf hin, dass aber auch jeder einzelne Verkehrsteilnehmer durch seine Sorgfalt (Ausrüstung, Bereifung, vorsichtiges Fahren, festes Schuhwerk) sich den gegebenen winterlichen Wetterverhältnissen anpassen muss."<ref>Quelle: http://www.burgkunstadt.de/2255_DEU_WWW.php?&publish[id]=321380&publish[start]= abgerufen am 19.02.2014 20:33 Uhr]</ref> | ||
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+ | *Aus dem Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2012, S. 39: "An 14 Tagen wurden die Straßen in der Winterdienstsaison 2011/12 von Schnee und Eis befreit. Für 1.350 Straßenkilometer wurden 535 Arbeitsstunden geleistet und 46 t Salz verbraucht. Dies entspricht ca. ein Viertel der Salzmenge wie im Vorjahr." | ||
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+ | * Aus dem Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2011, S. 36: "Die Winterdienstsaison 2010/11 war geprägt durch extrem viel Schnee. Über 5 Wochen waren die städtischen Räumfahrzeuge im Einsatz. An 54 Einsatztagen wurden 2250 Arbeitsstunden im Winterdienst geleistet. Dies ist fast doppelt so viel wie im Vorjahr. Dabei wurden 180 t Salz verbraucht. Die Großfahrzeuge befreiten dabei insgesamt 6550 Straßenkilometer von Schnee und Eis." | ||
==Publikationen== | ==Publikationen== | ||
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* [http://www.gemeinderat-online.de/index.php?id=263 Dr.-Ing. Horst Hanke, Winterdienst] | * [http://www.gemeinderat-online.de/index.php?id=263 Dr.-Ing. Horst Hanke, Winterdienst] | ||
* Fachausschuss Winterdienst, „Praktische Empfehlungen für ein effektives Räumen und Streuen im Straßenwinterdienst“ (FGSV 2011) September 2011 | * Fachausschuss Winterdienst, „Praktische Empfehlungen für ein effektives Räumen und Streuen im Straßenwinterdienst“ (FGSV 2011) September 2011 | ||
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==Who's who== | ==Who's who== | ||
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* [http://www.saarhafen.de/d/unternehmen/index_unter_team.html Dr.-Ing. Horst Hanke], Saarlouis, Vorsitzender des Fachausschusses Winterdienst des Verbandes kommunaler Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) im Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Berlin | * [http://www.saarhafen.de/d/unternehmen/index_unter_team.html Dr.-Ing. Horst Hanke], Saarlouis, Vorsitzender des Fachausschusses Winterdienst des Verbandes kommunaler Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) im Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Berlin | ||
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+ | * {{BayStrWG 51}} [[Gemeindliche Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht]] | ||
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+ | ==Siehe auch== | ||
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+ | * [[Blitzeis]] | ||
+ | * [[Blitzeis am 28.11.2013]] | ||
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+ | ==Fußnoten== | ||
+ | <references /> | ||
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+ | [[Kategorie:Kommunalrecht]] | ||
+ | [[Kategorie:Pflichtaufgabe]] |
Aktuelle Version vom 8. Juni 2016, 21:06 Uhr
Burgkunstadt
Auskunft von Bürgermeister Petterich vom 11.02.2014
Nach Auskunft von Bürgermeister Petterich vom 11.02.2014 hat die Stadt Burgkunstadt mit Beginn des Winters 2008 den Räum- und Streuplan des städtischen Bauhofes überarbeitet und aufgrund finanzieller Erwägungen und aus Gründen des Umweltschutzes die Arbeiten auf das rechtlich Notwendige minimiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes seien innerhalb geschlossener Ortschaften nur verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Straßen zu streuen und zu räumen. Nichtsdestotrotz werde der städtische Bauhof im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten im Bedarfsfall das gesamte Straßennetz von Burgkunstadt winterdienstlich betreuen. Diese Arbeiten könnten jedoch erst nachrangig durchgeführt werden und zwar dann, wenn alle Straßen und Wege für welche eine gesetzliche Winterdienstpflicht bestehe abgearbeitet wurden.
Veröffentlichung auf www.burgkunstadt.de - abgerufen am 19.02.2014
"Die Stadt Burgkunstadt hat mit Beginn des Winters 2008 den Räum- und Streuplan des städtischen Bauhofes überarbeitet und aufgrund finanzieller Erwägungen und aus Gründen des Umweltschutzes die Arbeiten auf das rechtlich Notwendige minimiert.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind innerhalb geschlossener Ortschaften nur verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Straßen zu streuen und zu räumen. Diese beiden Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. So besteht z. B. für einen gefährlichen Straßenabschnitt mit geringer Verkehrsbelastung genauso wie für stark frequentierte Straßen ohne Gefahrenpotential für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer, keine Räum- und Streupflicht. Als verkehrswichtig betitelt die Rechtsprechung nur Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundes- oder Landesstraßen sowie städtische Hauptverkehrsstraßen. Als gefährlich werden insbesondere solche Straßenabschnitte eingestuft, in denen ein Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen, die Fahrtrichtung oder die Geschwindigkeit ändern muss, weil diese Situation bei Glättebildung typischerweise zur Unkontrollierbarkeit des Fahrzeugs führen könnte. Weiterhin besteht eine Streupflicht unteranderem auch für unerwartete und steile Gefällstrecken, unübersichtliche Kurven und wichtige Straßenkreuzungen. Straßen mit mehr als 5% Steigung gelten grundsätzlich als gefährlich.
Die Stadt Burgkunstadt führt ihren Winterdienst im Rahmen ihres Räum- und Streuplanes durch.
Da es technisch nicht möglich ist, bei Schnee oder Glatteis alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig zu räumen und zu streuen, sind die Straßen im Räum- und Streuplan nach ihrer Verkehrsbedeutung in die Dringlichkeitsstufen I und II eingeordnet.
Beispiel:
Dringlichkeitsstufe I
Schönberg
Alte Reichsstraße
Hainweiherer Straße
Dringlichkeitsstufe II
Kronacher Tor
Hans-Agath-Straße
Städelgasse
Marktplatz
Der Räum- und Streuplan regelt nun, dass mit dem Winterdienst auf den Straßen mit der Dringlichkeitsstufe I so früh begonnen werden muss, dass er bis 07:00 Uhr (samstags bis 08:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr) abgeschlossen ist.
Am Montag werden für die Tage Dienstag bis Freitag und am Donnerstag für die Tage Samstag bis Montag die Wetterprognosen im Internet recherchiert. Auf Grundlage der Vorhersagen wird entschieden, ob für die betreffenden Tage eine Winterdienstbereitschaft angeordnet wird. Ist dies der Fall, so prüft der diensthabende Winterdiensthelfer täglich in der Zeit von 3:30 Uhr bis 4:00 Uhr nach eigenem Ermessen, ob ein Räumen und Streuen notwendig ist. Ist der Winterdienst erforderlich, so alarmiert der Winterdiensthelfer unmittelbar die vorgesehenen Einsatzkräfte. In der Regel rücken die Fahrzeuge um 04:30 Uhr aus.
Sind die Winterdienstarbeiten auf den Straßen mit der Dringlichkeitsstufe I abgeschlossen, ist zu prüfen, ob für diese Flächen ein erneutes Räumen oder Streuen notwendig ist. Ist dies nicht erforderlich so kann der Winterdienst auf den Straßen mit der Dringlichkeitsstufe II fortgesetzt werden. Der Winterdienst auf Straßen endet gemäß dem Räum- und Streuplan um 20:00 Uhr, wenn auch der allgemeine Tagesverkehr abnimmt.
Nichtsdestotrotz wird der städtische Bauhof im Rahmen seiner personellen und technischen Möglichkeiten im Bedarfsfall das gesamte Straßennetz von Burgkunstadt winterdienstlich betreuen. Diese Arbeiten können allerdings erst nach den im Räum- und Streuplan festgelegten Straßen der Dringlichkeitsstufen I und II ausgeführt werden.
Soweit dies erforderlich ist, wird die Stadt Burgkunstadt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Gleichzeitig weißen wir darauf hin, dass aber auch jeder einzelne Verkehrsteilnehmer durch seine Sorgfalt (Ausrüstung, Bereifung, vorsichtiges Fahren, festes Schuhwerk) sich den gegebenen winterlichen Wetterverhältnissen anpassen muss."<ref>Quelle: http://www.burgkunstadt.de/2255_DEU_WWW.php?&publish[id]=321380&publish[start]= abgerufen am 19.02.2014 20:33 Uhr]</ref>
Chronologie
2011/2012
- Aus dem Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2012, S. 39: "An 14 Tagen wurden die Straßen in der Winterdienstsaison 2011/12 von Schnee und Eis befreit. Für 1.350 Straßenkilometer wurden 535 Arbeitsstunden geleistet und 46 t Salz verbraucht. Dies entspricht ca. ein Viertel der Salzmenge wie im Vorjahr."
2010/2011
- Aus dem Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2011, S. 36: "Die Winterdienstsaison 2010/11 war geprägt durch extrem viel Schnee. Über 5 Wochen waren die städtischen Räumfahrzeuge im Einsatz. An 54 Einsatztagen wurden 2250 Arbeitsstunden im Winterdienst geleistet. Dies ist fast doppelt so viel wie im Vorjahr. Dabei wurden 180 t Salz verbraucht. Die Großfahrzeuge befreiten dabei insgesamt 6550 Straßenkilometer von Schnee und Eis."
Publikationen
- Dr.-Ing. Horst Hanke, Winterdienst
- Fachausschuss Winterdienst, „Praktische Empfehlungen für ein effektives Räumen und Streuen im Straßenwinterdienst“ (FGSV 2011) September 2011
Institutionen
Who's who
- Dr.-Ing. Horst Hanke, Saarlouis, Vorsitzender des Fachausschusses Winterdienst des Verbandes kommunaler Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) im Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Berlin
Normen
Siehe auch
Fußnoten
<references />