Auslobungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BGB 661}} [[Preisausschreiben]]
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* {{GWB 103}} Abs. 6
 
* {{GWB 103}} Abs. 6
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==Publikationen==
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Auslobung Wikipedia Auslobung]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 21. Juni 2021, 10:39 Uhr

Wettbewerbe sind nach GWB § 103 Abs. 6 Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen..

Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Publikationen

Siehe auch