Architekten- und Ingenieurleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Architekten- und Ingenieurleistungen sind #Leistungen, die von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfasst werden, und #sonstige Leistun…“)
 
 
Zeile 1: Zeile 1:
[[Architekten- und Ingenieurleistungen]] sind
+
[[Architekten- und Ingenieurleistungen]] sind nach {{VgV 73}} Abs. 2
 
#Leistungen, die von der [[Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]] erfasst werden, und
 
#Leistungen, die von der [[Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]] erfasst werden, und
 
#sonstige Leistungen, für die die berufliche Qualifikation des [[Architekt|Architekten]] oder [[Ingenieur|Ingenieurs]] erforderlich ist oder vom öffentlichen Auftraggeber gefordert wird.<noinclude>
 
#sonstige Leistungen, für die die berufliche Qualifikation des [[Architekt|Architekten]] oder [[Ingenieur|Ingenieurs]] erforderlich ist oder vom öffentlichen Auftraggeber gefordert wird.<noinclude>
 +
 +
==Normen==
 +
* {{VgV 73}} Abs. 2
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Aktuelle Version vom 21. Juni 2021, 09:58 Uhr

Architekten- und Ingenieurleistungen sind nach VgV § 73 Abs. 2

  1. Leistungen, die von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfasst werden, und
  2. sonstige Leistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist oder vom öffentlichen Auftraggeber gefordert wird.

Normen

Fußnoten

<references/>