Nichtoffenes Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[nichtoffenes Verfahren|nicht offene Verfahren]] ist nach {{GWB 119}} Abs. 4 ein Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt ([[Teilnahmewettbewerb]]), die er zur Abgabe von Angeboten auffordert.<noinclude>
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#WEITERLEITUNG [[Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb]]
  
==[[Teilnahmewettbewerb]]==
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[[Kategorie:Vergaberecht]]
{{:Teilnahmewettbewerb}}
 
 
 
== Normen ==
 
==={{GWB}}===
 
* {{GWB 119}}Abs. 4
 
 
 
==={{VgV}}===
 
* {{VgV 16}} [[Nicht offenes Verfahren]]
 
 
 
==Siehe auch==
 
* [[Vergabeart]]
 
** [[Offenes Verfahren]]
 
 
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude>
 

Aktuelle Version vom 11. Januar 2021, 19:44 Uhr