Beschafferprofil: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2020, 22:23 Uhr
Der öffentliche Auftraggeber kann im Internet zusätzlich ein Beschafferprofil einrichten. Es enthält die Veröffentlichung von Vorinformationen, Angaben über geplante oder laufende Vergabeverfahren, über vergebene Aufträge oder aufgehobene Vergabeverfahren sowie alle sonstigen für die Auftragsvergabe relevanten Informationen wie zum Beispiel Kontaktstelle, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer des öffentlichen Auftraggebers. (VgV § 37 Abs. 4)
Normen
- VgV § 37 Abs. 4
Siehe auch
Fußnoten
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