Auslobungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Wettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu e…“)
 
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Wettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen.
+
[[Wettbewerb|Wettbewerbe]] sind nach {{GWB 103}} Abs. 6 [[Auslobungsverfahren]], die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen..<noinclude>
 +
 
 +
==Normen==
 +
==={{BGB}}===
 +
* {{BGB 661}} [[Preisausschreiben]]
 +
 
 +
==={{GWB}}===
 +
* {{GWB 103}} Abs. 6
 +
 
 +
==Publikationen==
 +
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Auslobung Wikipedia Auslobung]
 +
 
 +
==Siehe auch==
 +
* [[Öffentlicher Auftrag]]
 +
 
 +
[[Kategorie:Vergaberecht]]
 +
[[Kategorie:Auftragsart (Vergabe)]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 21. Juni 2021, 10:39 Uhr

Wettbewerbe sind nach GWB § 103 Abs. 6 Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen..

Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Publikationen

Siehe auch