Stadtratssitzung-2017-11-07-TOP-08 Jahresrechnung 2016 - Vorstellung des Prüfberichts des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat daher, in der nächsten Stadtratssitzung die Jahresrechnung 2016 gemäß Art 102 GO festzustellen und der Bürgermeisterin für die Haushaltswirtschaft 2016 Entlastung zu erteilen. | Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat daher, in der nächsten Stadtratssitzung die Jahresrechnung 2016 gemäß Art 102 GO festzustellen und der Bürgermeisterin für die Haushaltswirtschaft 2016 Entlastung zu erteilen. | ||
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2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die Verwaltung beauftragt wird, bei den Sitzungsvorlagen künftig immer zu kommentieren, ob der Haushalt durch den zu treffenden Beschluss berührt wird (Belastung und Entlastung). Es ist dem Stadtrat mit dem Beschlussvorschlag bekannt zu geben, ob bei Belastung eine entsprechende Deckung durch Haushaltsmittel vorhanden ist. Die betreffende Haushaltsstelle ist mit anzugeben. | 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die Verwaltung beauftragt wird, bei den Sitzungsvorlagen künftig immer zu kommentieren, ob der Haushalt durch den zu treffenden Beschluss berührt wird (Belastung und Entlastung). Es ist dem Stadtrat mit dem Beschlussvorschlag bekannt zu geben, ob bei Belastung eine entsprechende Deckung durch Haushaltsmittel vorhanden ist. Die betreffende Haushaltsstelle ist mit anzugeben. | ||
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====Diskussion==== | ====Diskussion==== |
Aktuelle Version vom 9. November 2017, 20:38 Uhr
Projekt | Projekt::Rechnungsprüfungsausschuss |
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Stichwort | Stichwort:: |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-11-07 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum:: |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Die Prüfungsfeststellungen können als ausgeräumt angesehen werden bzw. stehen von ihrer Bedeutung her einer Entlastung nicht entgegen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat daher, in der nächsten Stadtratssitzung die Jahresrechnung 2016 gemäß Art 102 GO festzustellen und der Bürgermeisterin für die Haushaltswirtschaft 2016 Entlastung zu erteilen.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme::Handlungsempfehlung - siehe Sachverhalt - umsetzen |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
ChMa: Stellte den Rechnungsprüfungsbericht vor und verlas folgende Handlungsempfehlungen an den Stadtrat. Diese sollen in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung kommen:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die Verwaltung beauftragt wird, automatisch dem Stadtrat eine Kostenaufstellung zu Baumaß- nahmen vorzulegen und über deren Höhe zu informieren, sobald die Baumaß- nahme beendet wurde. Dies betrifft v.a. Baumaßnahmen, die von Ihrer Dauer auf mehrere Jahre verteilt sind.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die Verwaltung beauftragt wird, bei den Sitzungsvorlagen künftig immer zu kommentieren, ob der Haushalt durch den zu treffenden Beschluss berührt wird (Belastung und Entlastung). Es ist dem Stadtrat mit dem Beschlussvorschlag bekannt zu geben, ob bei Belastung eine entsprechende Deckung durch Haushaltsmittel vorhanden ist. Die betreffende Haushaltsstelle ist mit anzugeben.