Freiwilliger Ausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Freiwillige Ausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung in das Ermessen des [[Gemeinderat]]s gestellt ist.<ref>.</ref><noinclude>
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Freiwillige Ausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung in das Ermessen des [[Gemeinderat]]s gestellt ist.<ref>{{ISBN 9783782505475}} Pos. 146; Teil 3 Pos. 4904 Ziffer 3.1.4
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</ref> '''Beispiele''':
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*[[Liegenschaftsausschuss]]<ref>Beispiel bei Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Alpmann Schmidt, Rdnr. 407</ref>
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*Planungsausschuss
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*[[Bauausschuss]]
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*[[Personalausschuss]]<noinclude>
  
 
==Publikationen==
 
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* {{ISBN 9783782505475}} Pos. 146; Teil 3 Pos. 4904 Ziffer 3.1.4
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 3. Juni 2016, 18:08 Uhr

Freiwillige Ausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung in das Ermessen des Gemeinderats gestellt ist.<ref>Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 146; Teil 3 Pos. 4904 Ziffer 3.1.4 </ref> Beispiele:

Publikationen

Fachbücher

  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 146; Teil 3 Pos. 4904 Ziffer 3.1.4

Siehe auch

Fußnoten

<references/>