Erklärung zu Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. April 2016, 14:30 Uhr
In einer Gemeinderatssitzung hat der einzelne Gemeinderat wohl keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zu Protokoll. Darüber müsste wohl im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrags vom gesamten Gremium entschieden werden.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 Seite 71</ref>
Normen
- ZPO § 129a Anträge und Erklärungen zu Protokoll
- ZPO § 496 Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll
Publikationen
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 Seite 71
Siehe auch
Fußnoten
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