Stadtratssitzung-2016-03-08 (außerordentlich): Unterschied zwischen den Versionen

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Datum: 08.03.2016
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Beginn: 19:30 Uhr
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Ort: Rathaus
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Anwesend: 17 Stadträte
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Entschuldigt: MHo, HPM, FRa, MHe (ab 19:45 anwesend)
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==Öffentliche Tagesordnung==
 
==Öffentliche Tagesordnung==
  
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===01 Einführung der [[Gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr|gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr]] - Sachstandsbericht und Festlegung verschiedener Parameter zur Umsetzung des [[Grundstücksablussbeiwertverfahren]]s===
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* Weiteres Vorgehen:
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** Vorermittlung
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** Anhörungsverfahren
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** Einstufung zum richtigen Grundstücksabflussbeiwert
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====Aktueller Sachstand====
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Hr. E.:
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* Befliegung am 18.03.2016
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** Bilder mit 6cm Bpodenauflösung/px
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** Vergleich Bayernbefliegung 20cm/px
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* Georeferenziert, d.h. zur Maßentnahme im [[GIS]] geeignet
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* Flächenkataster beauftragt, Digitalisierung der Einzelflächen
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* Ortsbegehungen
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* Grundstücksentwässerungsüläne
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* Digitales Geländemodell DGM2
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* Abgleich Digitales Abwasserkataster (schon vorhanden)
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* Bei den aktuellen Maßnahmen handelt es sich nur um eine neue Schicht im schon vorhandenen digitalen Kataster
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* aktuell: 46.536 Einzelflächen vorhanden
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* BeVo: Wie schaut es mit den Ortsteilen aus?
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* Hr. E.: In 3-4 Wochen abgeschlossen
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* UlMü: Wie ist es, wenn man direkt in ein Gewässer einleitet? Z.B. [[Lichtenfelser Straße]] in den [[Mühlbach]]?
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* Hr. E.: Direkteinleitung in ein Gewässer ist nicht gebührenpflichtig, aber ab gewisser Fläche Erlaubnis des [[Landratsamt Lichtenfels|Landratsamtes]] erforderlich.
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* Hr. E./HE: Es ist nun zu ermitteln, was eigentluch der Teil öffentlichen Entwässerungsanlage ist.
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* HE: "Die Befürchtung, dass der normale Häuslebauer mehr zahlen muss, ist unbegründet."
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* HE: Ganz vorläufige Schätzung (bitte nicht festnageln: ca. 20 Cent pro m² abflusswirksame Fläche
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* Hr. E.: Wir reden also etwa von 20 € p.a. bei einem Einfamilienhaus.
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====(1) Vorgehensweise und Ansätze zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen====
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=====Sachverhalt=====
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* Aktueller Stand: 1.915.238 m² abflusswirksame Flächen = derzeit erfasste Gesamtfläche, davon gehen ca. 800.000m² Straßen weg
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{| class="wikitable"
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! Ident
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! Flächentyp
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! Mittlerer Abflussbeiwert Ѱ_m
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| [[Flachdach]] (≤ 3°)
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| [[Kiesdach]]
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| Gründach, Aufbau > 10 cm
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| [[Asphalt]], fugenlos versiegelt
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| [[Pflaster]] mit dichten Fugen
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| Pflaster mit offenen Fugen
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| Fester Kies-, [[Schotterbelag]]
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| Lockerer Kies-,Schotterbelag, [[Holzbelag]], [[Sand]]
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| [[Rasengittersteine]] / [[Sickersteine]]
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=====Beschlussvorschlag 1=====
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Die Ermittlung der abflusswirksamen Flächen wird in Anlehnung an die Vorgehensweise zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen für Hydraulische Nachweise durchgeführt, die mit dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) als allgemein ankerkannte Regel der Technik eingeführt ist.
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Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
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=====Beschluss 1=====
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15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.
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====(2) Mittlere Grundstücksabflussbeiwerte in Stufen====
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=====Sachverhalt=====
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* Man macht das zur Verschlankung des Verfahrens, um den Aufwand gering zu halten<ref>Siehe auch Artikel zu [[Pauschalierung]] bzw. [[Typisierung]]</ref>
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* Sonst Pflegeaufwand jedes Mal, wenn jemand etwas zurückbaut.
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{| class="wikitable"
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|- class="hintergrundfarbe6"
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! Stufe
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! mittlerer Grundstücksabflussbeiwert
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! Grundstücksabflussbeiwert von - bis
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| Einzelveranlagung
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| 0,00  -  0,09
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| 1
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| 0,14
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| 0,10  -  0,18
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|-
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| 2
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| 0,24
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| 0,19  -  0,29
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|-
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| 3
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| 0,38
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| 0,30  -  0,46
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| 4
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| 0,47  -  0,63
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| 0,77
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| 0,64  -  0,90
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| 6
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| 0,91  -  1,00
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|-
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|}
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=====Beschlussvorlage=====
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Es wird beschlossen, als Maßstab für die Niederschlagswassergebühr das Produkt aus Grundstücksfläche und einem mittleren Grundstücksabflussbeiwert in den genannten Stufen 0 - 6 anzusetzen.
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Grundstücke, bei denen über den Ansatz eines mittleren Grundstücksabfluss-beiwertes die tatsächliche abflusswirksame Fläche nicht ausreichend genau ermittelt werden kann, sind der Stufe 0 zuzuordnen. In Stufe 0 erfolgt eine Einzelveranlagung nach der im Flächenkataster ermittelten abflusswirksamen Fläche.
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Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebühren-satzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
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=====Beschluss=====
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15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.
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====(3) Flächenüberhänge von Kleinstflächen====
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=====Sachverhalt=====
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* z.B. Dachüberstände, wäre unzumutbarer Aufwand diese alle individuell zu erfassen.
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* Geht um max. 5m² ohne Auswirkung auf den gestuften mittleren Abflussbeiwert
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=====Beschlussvorschlag=====
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Es wird beschlossen, Flächenüberhänge kleiner als A = 5 m² bei der Einstufung eines Grundstückes nicht zu berücksichtigen.
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=====Beschluss=====
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15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.
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====(4) Bonus für Rückhaltesysteme für Niederschlagswasser====
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=====Sachverhalt=====
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* MiDo: Pro Alt. C
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* ThMü: Pro Alt. C
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* KaWe: Pro Alt. C
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* HE: Pro Alt. C (Empfehlung Gemeindetag)
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=====Beschlussvorschläge=====
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======Alternative A: Kein Bonus======
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Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes sollen auch die abflusswirksamen Flächen in vollem Umfang angesetzt werden, die über ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation entwässern.
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Dieser Ansatz ist in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
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======Alternative B: Kein Bonus in der gesplitteten Abwassergebühr / Einmaliger Bonus bei Beschaffung======
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Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes sollen auch die abflusswirksamen Flächen in vollem Umfang angesetzt werden, die über ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation entwässern.
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Für die Beschaffung eines Rückhaltesystems für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation wird ein einmaliger Bonus in Höhe von XXX EUR gegeben.
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Diese Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
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======Alternative C: Bonus======
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Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes wird für die abflusswirksamen Flächen ein Bonus gewährt, die über ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation entwässern.
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Der Erhalt des Bonus für ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf wird an folgende Voraussetzungen gebunden:
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1. Das Rückhaltesystem für Niederschlagswasser hat einen Überlauf in die öffentliche Kanalisation.
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2. Das Rückhaltesystem ist mit dauerhaften und festen Verbindungen ortsfest ausgebildet.
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3. Unterhalb der Höhe des Überlaufes hat das Rückhaltesystem ein Nutzvolumen von mindestens V = 4 m³.
  
===01 Einführung der [[Gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr|gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr]] - Sachstandsbericht und Festlegung verschiedener Parameter zur Umsetzung des [[Grundstücksablussbeiwertverfahren]]s===
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4. Für Rückhaltesystemen für Niederschlagswasser, bei denen die Anforderungen nach den Punkten 1 bis 3 eingehalten werden, wird als Bonus die jeweils angeschlossene abflusswirksame Fläche um 25 m² je erreichtem vollem Kubikmeter Nutzvolumen reduziert.
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Diese Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
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=====Beschluss=====
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17/1 mehrheitlich angenommen
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====(5) Unterlagen im Anhörungsverfahren=====
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=====Sachverhalt=====
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* Möglichkeit eines Rücklaufschreibens bei abweichender meinung
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* HE: erst nach der Infoveranstaltung ausführen
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=====Beschlussvorschlag=====
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Es wird beschlossen, im Anhörungsverfahrens Text- und Planunterlagen entsprechend dem Umfang und dem Format des vorgestellten Musters zu verwenden.
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=====Beschluss=====
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17/1 mehrheitlich angenommen
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====(6) Bürgerportal====
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=====Sachverhalt=====
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* Kosten für Hichglanzbroschüre ca. 2.0p00,- €
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* Sparen und dafür Onlineportal für ca, 2.000,- € umsetzen
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* Kennung + Passwort -> Zugriff auf Grundstücksdaten + Möglichkeit Anfragen zu stellen
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* Wer nicht online ist, für den sind die Info.-veranstakltungen + Anschreiben gedacht
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=====Beschlussvorlschlag=====
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Es wird beschlossen, für den Zeitraum des Anhörungsverfahrens zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ein Bürgerportal einzurichten. Auf die Erstellung und den Versand einer Hochglanzbroschüre wird verzichtet.
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=====Beschluss=====
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17/1 mehrheitlich angenommen
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====(7) Adressierungen bei Mehrfacheigentum====
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=====Sachverhalt=====
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* Mehrfacheigentümer brauchen nur einmal angeschrieben wetrden
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=====Diskussion=====
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* Allgemeine Diskussion, dass das bereits ab 2 Grundstücken Sinn macht
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=====Beschlussvorschlag=====
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Es wird beschlossen, dass bei Mehrfacheigentum ab 5 Grundstücken die Unterlagen des Anhörungsverfahrens gesammelt verschickt werden.
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=====Beschluss=====
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Es wird beschlossen, dass bei Mehrfacheigentum die Unterlagen des Anhörungsverfahrens gesammelt verschickt werden.
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18/0 einstimmig beschlossen.
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====(8) Adressierungen bei Miteigentum====
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=====Sachverhalt=====
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* Wie geht man mit mehreren Parteien z.B. in einem Mietshaus um?
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=====Diskussion=====
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* WoSi: Jeder Miteigentümer hat gleiches Recht, wenn es gleiche Teile sind.
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* AlHa: Kann man sich an der Abwasserrechnung orientieren?
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* UlKo: Für Alt. B, man muss alle gleich behandeln.
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=====Beschlussvorschläge=====
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======Alternative A: Nur erster Miteigentümer======
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Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum bei Verfügbarkeit die Hausverwaltung angeschrieben wird.
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Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum ohne Hausverwaltung nur der alphabetische erste Miteigentümer angeschrieben wird. Ein entsprechendes Zusatzanschreiben ist beizulegen.
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======Alternative B: Jeder Miteigentümer======
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Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum bei Verfügbarkeit die Hausverwaltung angeschrieben wird.
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Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum ohne Hausverwaltung jeder Miteigentümer angeschrieben wird
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=====Beschluss=====
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Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum bei Verfügbarkeit die Hausverwaltung angeschrieben wird.
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Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum ohne Hausverwaltung jeder Miteigentümer bzw. bei Vorhandensein der Zustellungsvertreter angeschrieben wird.
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18/0 einstmmig beschlossen.
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===[[Stadtratssitzung-2016-03-08 (außerordentlich)-TOP 02 Kanalproblematik Marienbader Weg|TOP 02 Kanalproblematik Marienbader Weg]]===
  
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{{:Stadtratssitzung-2016-03-08 (außerordentlich)-TOP 02 Kanalproblematik Marienbader Weg}}
===02 [[Kanalsanierung|Kanalproblematik]] [[Marienbader Weg]]===
 
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
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* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,402343 obermain.de vom 09.03.2016 - Versickern billiger als Versiegeln]: "Digitales Kataster für abflusswirksame Flächen erstellt – Außerordentliche Stadtratssitzung"
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* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,402344 obermain.de vom 09.03.2016 -  „Der Kanal ist am Ende“]: "Stadtrat beschließt Vollausbau für [[Marienbader Weg]] – Kostenschätzung liegt bei 180 000 Euro"
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==
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[[Kategorie:Protokoll]]
 
[[Kategorie:Protokoll]]
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[[Kategorie:Stadtratssitzung]]

Aktuelle Version vom 9. Februar 2017, 10:49 Uhr

Datum: 08.03.2016

Beginn: 19:30 Uhr

Ort: Rathaus

Anwesend: 17 Stadträte

Entschuldigt: MHo, HPM, FRa, MHe (ab 19:45 anwesend)

Öffentliche Tagesordnung

01 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr - Sachstandsbericht und Festlegung verschiedener Parameter zur Umsetzung des Grundstücksablussbeiwertverfahrens

  • Weiteres Vorgehen:
    • Vorermittlung
    • Anhörungsverfahren
    • Einstufung zum richtigen Grundstücksabflussbeiwert

Aktueller Sachstand

Hr. E.:

  • Befliegung am 18.03.2016
    • Bilder mit 6cm Bpodenauflösung/px
    • Vergleich Bayernbefliegung 20cm/px
  • Georeferenziert, d.h. zur Maßentnahme im GIS geeignet
  • Flächenkataster beauftragt, Digitalisierung der Einzelflächen
  • Ortsbegehungen
  • Grundstücksentwässerungsüläne
  • Digitales Geländemodell DGM2
  • Abgleich Digitales Abwasserkataster (schon vorhanden)
  • Bei den aktuellen Maßnahmen handelt es sich nur um eine neue Schicht im schon vorhandenen digitalen Kataster
  • aktuell: 46.536 Einzelflächen vorhanden
  • BeVo: Wie schaut es mit den Ortsteilen aus?
  • Hr. E.: In 3-4 Wochen abgeschlossen
  • UlMü: Wie ist es, wenn man direkt in ein Gewässer einleitet? Z.B. Lichtenfelser Straße in den Mühlbach?
  • Hr. E.: Direkteinleitung in ein Gewässer ist nicht gebührenpflichtig, aber ab gewisser Fläche Erlaubnis des Landratsamtes erforderlich.
  • Hr. E./HE: Es ist nun zu ermitteln, was eigentluch der Teil öffentlichen Entwässerungsanlage ist.
  • HE: "Die Befürchtung, dass der normale Häuslebauer mehr zahlen muss, ist unbegründet."
  • HE: Ganz vorläufige Schätzung (bitte nicht festnageln: ca. 20 Cent pro m² abflusswirksame Fläche
  • Hr. E.: Wir reden also etwa von 20 € p.a. bei einem Einfamilienhaus.

(1) Vorgehensweise und Ansätze zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen

Sachverhalt
  • Aktueller Stand: 1.915.238 m² abflusswirksame Flächen = derzeit erfasste Gesamtfläche, davon gehen ca. 800.000m² Straßen weg
Ident Flächentyp Mittlerer Abflussbeiwert Ѱ_m
1 Schrägdach, Sondermaterial 1,00
2 Flachdach (≤ 3°) 0,90
3 Schrägdach 0,90
4 Kiesdach 0,70
5 Gründach, Aufbau ≤ 10 cm 0,50
6 Gründach, Aufbau > 10 cm 0,30
7 Asphalt, fugenlos versiegelt 0,90
8 Pflaster mit dichten Fugen 0,75
9 Pflaster mit offenen Fugen 0,50
10 Fester Kies-, Schotterbelag 0,60
11 Lockerer Kies-,Schotterbelag, Holzbelag, Sand 0,30
12 Rasengittersteine / Sickersteine 0,20
Beschlussvorschlag 1

Die Ermittlung der abflusswirksamen Flächen wird in Anlehnung an die Vorgehensweise zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen für Hydraulische Nachweise durchgeführt, die mit dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) als allgemein ankerkannte Regel der Technik eingeführt ist.

Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.

Beschluss 1

15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.

(2) Mittlere Grundstücksabflussbeiwerte in Stufen

Sachverhalt
  • Man macht das zur Verschlankung des Verfahrens, um den Aufwand gering zu halten<ref>Siehe auch Artikel zu Pauschalierung bzw. Typisierung</ref>
  • Sonst Pflegeaufwand jedes Mal, wenn jemand etwas zurückbaut.
Stufe mittlerer Grundstücksabflussbeiwert Grundstücksabflussbeiwert von - bis
0 Einzelveranlagung 0,00 - 0,09
1 0,14 0,10 - 0,18
2 0,24 0,19 - 0,29
3 0,38 0,30 - 0,46
4 0,55 0,47 - 0,63
5 0,77 0,64 - 0,90
6 0,95 0,91 - 1,00
Beschlussvorlage

Es wird beschlossen, als Maßstab für die Niederschlagswassergebühr das Produkt aus Grundstücksfläche und einem mittleren Grundstücksabflussbeiwert in den genannten Stufen 0 - 6 anzusetzen. Grundstücke, bei denen über den Ansatz eines mittleren Grundstücksabfluss-beiwertes die tatsächliche abflusswirksame Fläche nicht ausreichend genau ermittelt werden kann, sind der Stufe 0 zuzuordnen. In Stufe 0 erfolgt eine Einzelveranlagung nach der im Flächenkataster ermittelten abflusswirksamen Fläche. Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebühren-satzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.

Beschluss

15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.

(3) Flächenüberhänge von Kleinstflächen

Sachverhalt
  • z.B. Dachüberstände, wäre unzumutbarer Aufwand diese alle individuell zu erfassen.
  • Geht um max. 5m² ohne Auswirkung auf den gestuften mittleren Abflussbeiwert
Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, Flächenüberhänge kleiner als A = 5 m² bei der Einstufung eines Grundstückes nicht zu berücksichtigen.

Beschluss

15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.

(4) Bonus für Rückhaltesysteme für Niederschlagswasser

Sachverhalt
  • MiDo: Pro Alt. C
  • ThMü: Pro Alt. C
  • KaWe: Pro Alt. C
  • HE: Pro Alt. C (Empfehlung Gemeindetag)
Beschlussvorschläge
Alternative A: Kein Bonus

Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes sollen auch die abflusswirksamen Flächen in vollem Umfang angesetzt werden, die über ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation entwässern. Dieser Ansatz ist in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.

Alternative B: Kein Bonus in der gesplitteten Abwassergebühr / Einmaliger Bonus bei Beschaffung

Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes sollen auch die abflusswirksamen Flächen in vollem Umfang angesetzt werden, die über ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation entwässern. Für die Beschaffung eines Rückhaltesystems für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation wird ein einmaliger Bonus in Höhe von XXX EUR gegeben. Diese Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.

Alternative C: Bonus

Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes wird für die abflusswirksamen Flächen ein Bonus gewährt, die über ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation entwässern.

Der Erhalt des Bonus für ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf wird an folgende Voraussetzungen gebunden:

1. Das Rückhaltesystem für Niederschlagswasser hat einen Überlauf in die öffentliche Kanalisation.

2. Das Rückhaltesystem ist mit dauerhaften und festen Verbindungen ortsfest ausgebildet.

3. Unterhalb der Höhe des Überlaufes hat das Rückhaltesystem ein Nutzvolumen von mindestens V = 4 m³.

4. Für Rückhaltesystemen für Niederschlagswasser, bei denen die Anforderungen nach den Punkten 1 bis 3 eingehalten werden, wird als Bonus die jeweils angeschlossene abflusswirksame Fläche um 25 m² je erreichtem vollem Kubikmeter Nutzvolumen reduziert.

Diese Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.

Beschluss

17/1 mehrheitlich angenommen

(5) Unterlagen im Anhörungsverfahren=

Sachverhalt
  • Möglichkeit eines Rücklaufschreibens bei abweichender meinung
  • HE: erst nach der Infoveranstaltung ausführen
Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, im Anhörungsverfahrens Text- und Planunterlagen entsprechend dem Umfang und dem Format des vorgestellten Musters zu verwenden.

Beschluss

17/1 mehrheitlich angenommen

(6) Bürgerportal

Sachverhalt
  • Kosten für Hichglanzbroschüre ca. 2.0p00,- €
  • Sparen und dafür Onlineportal für ca, 2.000,- € umsetzen
  • Kennung + Passwort -> Zugriff auf Grundstücksdaten + Möglichkeit Anfragen zu stellen
  • Wer nicht online ist, für den sind die Info.-veranstakltungen + Anschreiben gedacht
Beschlussvorlschlag

Es wird beschlossen, für den Zeitraum des Anhörungsverfahrens zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ein Bürgerportal einzurichten. Auf die Erstellung und den Versand einer Hochglanzbroschüre wird verzichtet.

Beschluss

17/1 mehrheitlich angenommen

(7) Adressierungen bei Mehrfacheigentum

Sachverhalt
  • Mehrfacheigentümer brauchen nur einmal angeschrieben wetrden
Diskussion
  • Allgemeine Diskussion, dass das bereits ab 2 Grundstücken Sinn macht
Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass bei Mehrfacheigentum ab 5 Grundstücken die Unterlagen des Anhörungsverfahrens gesammelt verschickt werden.

Beschluss

Es wird beschlossen, dass bei Mehrfacheigentum die Unterlagen des Anhörungsverfahrens gesammelt verschickt werden.

18/0 einstimmig beschlossen.

(8) Adressierungen bei Miteigentum

Sachverhalt
  • Wie geht man mit mehreren Parteien z.B. in einem Mietshaus um?
Diskussion
  • WoSi: Jeder Miteigentümer hat gleiches Recht, wenn es gleiche Teile sind.
  • AlHa: Kann man sich an der Abwasserrechnung orientieren?
  • UlKo: Für Alt. B, man muss alle gleich behandeln.
Beschlussvorschläge
Alternative A: Nur erster Miteigentümer

Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum bei Verfügbarkeit die Hausverwaltung angeschrieben wird.

Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum ohne Hausverwaltung nur der alphabetische erste Miteigentümer angeschrieben wird. Ein entsprechendes Zusatzanschreiben ist beizulegen.

Alternative B: Jeder Miteigentümer

Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum bei Verfügbarkeit die Hausverwaltung angeschrieben wird.

Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum ohne Hausverwaltung jeder Miteigentümer angeschrieben wird

Beschluss

Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum bei Verfügbarkeit die Hausverwaltung angeschrieben wird.

Es wird beschlossen, dass bei Miteigentum ohne Hausverwaltung jeder Miteigentümer bzw. bei Vorhandensein der Zustellungsvertreter angeschrieben wird.

18/0 einstmmig beschlossen.

TOP 02 Kanalproblematik Marienbader Weg

Projekt Projekt::Marienbader Weg
Stichwort Stichwort::Kanalsanierung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-03-08 (außerordentlich)
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/08/03
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Alternative 1:

1. Der Stadtrat beschließt, dass ein Vollausbau der Ortsstraße Marienbader Weg (Variante 1) durchgeführt wird. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten.

Alternative 2:

2. Der Stadtrat beschließt, dass der schadhafte Kanal in der Ortsstraße Marienbader Weg im Wege einer Inlinersanierung instand gesetzt wird (Variante 2). Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt, dass ein Vollausbau der Ortsstraße Marienbader Weg (Variante 1) durchgeführt wird. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::18/0 einstimmig beschlossen.
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz [[Haushaltsnotiz::Deckung durch Haushalt Ja, Im Haushalt 2016 eingestellt

(Anmerkung Bürgerverein: Die Maßnahme ist wegen Gefahr im Verzugs aufgrund der rechtlichen Verpflichtung zur Gewässereinhaltung auch während der vorläufigen Haushaltsführung zulässig (GO Art. 69).]]

Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2016-04-05-TOP-08 Vergabe der Planungleistungen für den Ausbau der Ortsstraße Marienbader Weg
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Hr. E.:

  • Es handelt sich um eine Sofortmaßnahme (Gefahr im Verzug) - Zustandsklasse ZK 0
  • Hr. E.: zeigt Bilder aus kamerabefahrung und Übersicht aus Kanalkataster
  • Ist: 30cm Durchmesse
  • Soll: 40 cm
  • Es kommt bei 20J-Regenereignis bereits zu Rückstau und Überschwemmungen im Bereich Dammsiedlung / Marienbader Weg
  • Abwasser gerät u.U. ins Grundwasser
  • Kanalsanierung:
    • Alt. 1: 127' € Gesamtkosten
    • Alt. 2: 156' € Gesamtkosten
  • Wasserleitung 50 Jahre alt und ebenfalls marode
  • Breitband kann gleich berücksichtigt werden bei Alt. A
  • Vollausbau zu empfehlen

Diskussion

  • WoSi: Hinweis auf evtl. Neubaugebiet am Ebnether Berg - wohin wird das entwässert?
  • Hr. E. Neigung geht nach Osten in Richtung Gutshof, wirkt sich also auf die Baumaßnahme Marienbader Weg nicht aus
  • MiDo: Keine Alternative zu DN400
  • GüKn: Straßenausbaubeitrag?
  • SD: ja, man muss aber Anteil auch auf Wasser und Kanal buchen
  • GüKn: Keine Alternative zu DN400 und aufgraben
  • ThMü: Wird neues Volumen vom Kanal Gutshof aufgenommen?
  • Hr. E.: Ja.
  • ArRu: Wasserleitungen sind desolat


Publikationen

Fußnoten

<references/>