Datenminimierung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Personenbezogene Daten]] müssen nach {{DSGVO 5}} Abs. 1 Buchst. c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein ("[[Datenminimierung]]");<noinclude>
  
 
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Aktuelle Version vom 14. Juli 2021, 13:27 Uhr

Personenbezogene Daten müssen nach DSGVO Art. 5 Abs. 1 Buchst. c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein ("Datenminimierung");

Normen

Publikationen

Fußnoten

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