Diskussion:Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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Vorschlag --[[Benutzer:Kottan1982|Kottan1982]] ([[Benutzer Diskussion:Kottan1982|Diskussion]]) 16:54, 10. Mai 2013 (CEST):
 
Vorschlag --[[Benutzer:Kottan1982|Kottan1982]] ([[Benutzer Diskussion:Kottan1982|Diskussion]]) 16:54, 10. Mai 2013 (CEST):
 
==Zuwendungen==
 
==Zuwendungen==
# Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr den Betrag von 500,-- € übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Bis dahin ist der 500,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Genehmigung ist der 500,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
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# Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.  
#Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. ist verpflichtet, alle Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen seines Online-Angebots zu veröffentlichen. (Datenschutz?)
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# Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
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# Alle übrigen Sach- und Geldzuwendungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
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# Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen.
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===Zuwendungen===
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Möglichkeiten:
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*M1a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
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*M1b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
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*M2a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
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*M2b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
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*M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
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*M3b: *M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen von juristischen Personen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
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{| class="wikitable"
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! Art der Person                                !! Betragsgrenze                        !! Veröffentlichung    !!Vorbehalt Mitgliederversammlung
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|-
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| Juristische Person                            || ???                                  || Internet/ab ... €?  ||Genehmigung/Veto?
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|-
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| Nicht-gemeinnützige jurist. Person            || ???                                  || ???                  || ???
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|-
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| (P) GmbH & Co KG?                            || ???                                  || ???                  || ???
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|-
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| Parteien?                                    || ???                                  || ???                  || ???
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|-
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| Verbände?                                    || ???                                  || ???                  || ???
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|}
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===Quellen===
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* [http://www.taz.de/Debatte-Korruption-und-Lobbyismus/!115754/ Leitplanken gegen Lobbyisten]
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* https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/partei/satzungen/Finanzordnung.pdf
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* http://wiki.piratenpartei.de/Schatzmeister/Reisekostenordnung
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* http://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details.html?tx_ttnews[tt_news]=107&cHash=f4448af8bda0f6d47b4345392fe82bb7
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* http://www.vibss.de/finanzen/steuern/lohnsteuer/steuerfreier-auslagenersatz-z-b-reisekosten/
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* http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/reisekosten.htm

Aktuelle Version vom 23. Dezember 2013, 11:17 Uhr


Vorschlag --Kottan1982 (Diskussion) 16:54, 10. Mai 2013 (CEST):

Zuwendungen

  1. Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
  2. Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
  3. Alle übrigen Sach- und Geldzuwendungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
  4. Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen.

Zuwendungen

Möglichkeiten:

  • M1a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
  • M1b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
  • M2a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
  • M2b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
  • M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
  • M3b: *M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen von juristischen Personen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
Art der Person Betragsgrenze Veröffentlichung Vorbehalt Mitgliederversammlung
Juristische Person ??? Internet/ab ... €? Genehmigung/Veto?
Nicht-gemeinnützige jurist. Person ??? ??? ???
(P) GmbH & Co KG? ??? ??? ???
Parteien? ??? ??? ???
Verbände? ??? ??? ???

Quellen