Diskussion:Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
Vorschlag --[[Benutzer:Kottan1982|Kottan1982]] ([[Benutzer Diskussion:Kottan1982|Diskussion]]) 16:54, 10. Mai 2013 (CEST): | Vorschlag --[[Benutzer:Kottan1982|Kottan1982]] ([[Benutzer Diskussion:Kottan1982|Diskussion]]) 16:54, 10. Mai 2013 (CEST): | ||
==Zuwendungen== | ==Zuwendungen== | ||
− | # Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr den Betrag von | + | # Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten. |
− | #Der Bürgerverein | + | # Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig. |
+ | # Alle übrigen Sach- und Geldzuwendungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | ||
+ | # Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen. | ||
+ | |||
+ | ===Zuwendungen=== | ||
+ | |||
+ | Möglichkeiten: | ||
+ | *M1a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen. | ||
+ | *M1b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen. | ||
+ | *M2a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt. | ||
+ | *M2b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt. | ||
+ | *M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen. | ||
+ | *M3b: *M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen von juristischen Personen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen. | ||
+ | |||
+ | {| class="wikitable" | ||
+ | |- | ||
+ | ! Art der Person !! Betragsgrenze !! Veröffentlichung !!Vorbehalt Mitgliederversammlung | ||
+ | |- | ||
+ | | Juristische Person || ??? || Internet/ab ... €? ||Genehmigung/Veto? | ||
+ | |- | ||
+ | | Nicht-gemeinnützige jurist. Person || ??? || ??? || ??? | ||
+ | |- | ||
+ | | (P) GmbH & Co KG? || ??? || ??? || ??? | ||
+ | |- | ||
+ | | Parteien? || ??? || ??? || ??? | ||
+ | |- | ||
+ | | Verbände? || ??? || ??? || ??? | ||
+ | |} | ||
+ | |||
+ | ===Quellen=== | ||
+ | * [http://www.taz.de/Debatte-Korruption-und-Lobbyismus/!115754/ Leitplanken gegen Lobbyisten] | ||
+ | * https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/partei/satzungen/Finanzordnung.pdf | ||
+ | * http://wiki.piratenpartei.de/Schatzmeister/Reisekostenordnung | ||
+ | * http://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details.html?tx_ttnews[tt_news]=107&cHash=f4448af8bda0f6d47b4345392fe82bb7 | ||
+ | * http://www.vibss.de/finanzen/steuern/lohnsteuer/steuerfreier-auslagenersatz-z-b-reisekosten/ | ||
+ | * http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/reisekosten.htm |
Aktuelle Version vom 23. Dezember 2013, 11:17 Uhr
Vorschlag --Kottan1982 (Diskussion) 16:54, 10. Mai 2013 (CEST):
Zuwendungen
- Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen, die pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
- Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
- Alle übrigen Sach- und Geldzuwendungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
- Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen.
Zuwendungen
Möglichkeiten:
- M1a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
- M1b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen.
- M2a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
- M2b: Der Bürgerverein verpflichtet sich, von nicht gemeinnützigen juristischen Personen weder Sach- noch Geldzuwendungen anzunehmen, deren Betrag pro Jahr ... EUR übersteigt.
- M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
- M3b: *M3a: Der Bürgerverein verpflichtet sich, Sach- noch Geldzuwendungen von juristischen Personen ab ... EUR im Rahmen seines Onlineangebots zu veröffentlichen.
Art der Person | Betragsgrenze | Veröffentlichung | Vorbehalt Mitgliederversammlung |
---|---|---|---|
Juristische Person | ??? | Internet/ab ... €? | Genehmigung/Veto? |
Nicht-gemeinnützige jurist. Person | ??? | ??? | ??? |
(P) GmbH & Co KG? | ??? | ??? | ??? |
Parteien? | ??? | ??? | ??? |
Verbände? | ??? | ??? | ??? |
Quellen
- Leitplanken gegen Lobbyisten
- https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/partei/satzungen/Finanzordnung.pdf
- http://wiki.piratenpartei.de/Schatzmeister/Reisekostenordnung
- http://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details.html?tx_ttnews[tt_news]=107&cHash=f4448af8bda0f6d47b4345392fe82bb7
- http://www.vibss.de/finanzen/steuern/lohnsteuer/steuerfreier-auslagenersatz-z-b-reisekosten/
- http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/reisekosten.htm