Corona: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rundschreiben==
 
==Rundschreiben==
 
* [https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-vergaberecht.html  19.03.2020 - PDF - Öffentliche Aufträge und Vergabe - Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2]
 
* [https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-vergaberecht.html  19.03.2020 - PDF - Öffentliche Aufträge und Vergabe - Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2]
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==[[Vergaberechtliche Erleichterungen während der Corona-Krise]]==
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{{:Vergaberechtliche Erleichterungen während der Corona-Krise}}
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 28. Januar 2021, 14:16 Uhr

Stadtrat Burgkunstadt

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Rundschreiben

Vergaberechtliche Erleichterungen während der Corona-Krise

Am 6. Dezember beschloss Bayern, die Geltungsdauer der befristet erhöhten Wertgrenzen für Direktaufträge für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 Euro netto bis Jahresende 2021 zu verlängern. Gleiches trifft auf Verhandlungsvergaben mit und ohne Teilnahmewettbewerb zu, ebenso für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes.<ref>Quelle: https://www.vergabe24.de/service/news/vergaberechtliche-erleichterungen-in-mehreren-bundeslaendern-verlaengert/</ref>

Normen

Publikationen

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>