Beschafferprofil: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
 
==Normen==
 
==Normen==
 
* {{VgV 37}} Abs. 4
 
* {{VgV 37}} Abs. 4
 +
 +
==Siehe auch==
 +
* [[Auftragsbekanntmachung]]
 +
 +
==Fußnoten==
 +
<references/>
  
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude>
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2020, 22:23 Uhr

Der öffentliche Auftraggeber kann im Internet zusätzlich ein Beschafferprofil einrichten. Es enthält die Veröffentlichung von Vorinformationen, Angaben über geplante oder laufende Vergabeverfahren, über vergebene Aufträge oder aufgehobene Vergabeverfahren sowie alle sonstigen für die Auftragsvergabe relevanten Informationen wie zum Beispiel Kontaktstelle, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer des öffentlichen Auftraggebers. (VgV § 37 Abs. 4)

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>