Landesentwicklungsprogramm Bayern: Unterschied zwischen den Versionen
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*Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die [[Bauleitplanung]] eine Anpassungspflicht. | *Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die [[Bauleitplanung]] eine Anpassungspflicht. | ||
*Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref><noinclude> | *Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref><noinclude> |
Version vom 31. Mai 2020, 21:01 Uhr
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP)<ref>Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)</ref> ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.
- Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
- Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref>
Normen
- Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
- Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
Fortschreibungen
- Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16.09.2019 nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens die LEP-Teilfortschreibung für den Bereich „Riedberger Horn“ in Anhang 3, Alpenplan, Blatt 1, abschließend beschlossen. Der Bayerische Landtag hat der LEP-Teilfortschreibung am 27.11.2019 zugestimmt (siehe Landtagsdrucksache 18/5081). Die LEP-Teilfortschreibung ist nach Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.)<ref>Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt</ref> am 01.01.2020 in Kraft getreten. Damit ist der im Jahr 2018 der Zone B des Alpenplans zugeordnete Bereich am Riedberger Horn wieder der Zone C zugeordnet. Die verbindliche LEP-Teilfortschreibung kann im Folgenden eingesehen werden.<ref>Quelle:https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:20</ref>
- Der Ministerrat hat am 20.02.2018 die LEP-Teilfortschreibung zu den Themen Zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Anbindegebot, Einzelhandel und Höchstspannungsfreileitungen sowie zu den Themen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche abschließend beschlossen. Die LEP-Teilfortschreibung ist nach Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.)<ref>Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt</ref> am 01.03.2018 in Kraft getreten.<ref>Quelle:https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:20</ref>
Downloads
- https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs-programm-bayern-stand-2018/
- Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2013)
- Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006)
Links
Siehe auch
Fußnoten
<references/>