Raumordnungsbericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2020, 20:46 Uhr
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erstattet nach ROG § 22 Abs. 2 Satz 1 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Vorlage an den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen Berichte, insbesondere über
- die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes zugrunde zu legenden Tatsachen (Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen),
- die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
- die räumliche Verteilung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union im Bundesgebiet und deren Wirkung,
- die Auswirkungen der europäischen Integration auf die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes.
Die Berichte können sich nach ROG § 22 Abs. 2 Satz 2 auf fachliche und teilräumliche Aspekte beschränken.
Die Raumordnungsberichte stützen sich im Wesentlichen auf das räumliche Informationssystem des BBSR, die "Laufende Raumbeobachtung", zu dessen Führung und Auswertung das BBSR nach ROG § 22 Abs. 1 verpflichtet ist, sowie die vom BBSR geführte Datei "Raumwirksame Mittel".<ref>Quelle: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Raumentwicklung/RaumentwicklungDeutschland/Raumordnungsberichte/raumordnungsberichte_node.html - abgerufen am 31.05.2020 um 22:40 Uhr</ref>
Normen
Publikationen
Links
Siehe auch
Fußnoten
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