Raumordnungsbericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung]] erstattet nach {{ROG 22}} Abs. 2 Satz 1 dem [[Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]] zur Vorlage an den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen Berichte, insbesondere über
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* {{ROG 22}} [[Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung]]
 
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Version vom 31. Mai 2020, 20:38 Uhr

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erstattet nach ROG § 22 Abs. 2 Satz 1 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Vorlage an den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen Berichte, insbesondere über

  1. die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes zugrunde zu legenden Tatsachen (Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen),
  2. die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
  3. die räumliche Verteilung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union im Bundesgebiet und deren Wirkung,
  4. die Auswirkungen der europäischen Integration auf die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes.

Die Berichte können sich nach ROG § 22 Abs. 2 Satz 2 auf fachliche und teilräumliche Aspekte beschränken.

Normen

Publikationen

Links

Siehe auch

Fußnoten

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