Mitgliederversammlung (außerordentlich) 2013/01 vom 19.07.2013: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | 1. Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen sind für die allgemeine politische Arbeit zu verwenden. Übersteigen diese pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- €, bedürfen sie der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten. | |
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+ | 2. Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig. | ||
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− | + | 4. Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen und zwar mit folgenden Mindestangaben: Name des Spenders, Betrag der Spende, Datum der Spende, Verwendungszweck. | |
+ | Abstimmung per Handzeichen mit 8 Stimmen für , 0 Stimmen gegen die Finanzordnung | ||
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+ | Abstimmung per Handzeichen mit 8 Stimmen für , 0 Stimmen gegen | ||
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+ | ::*Anmerkung des Bürgervereins vom 23.07.2013: Wohl aufgrund eines technischen Problems wurden offenbar im besagten Zeitraum keine E-Mails zugestellt. Da das Problem im technischen Bereich des Bürgervereins liegt, bitten wir das Versehen zu entschuldigen (Marcus Dinglreiter) | ||
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+ | TM: Immer wieder auf Bürgerbriefkästen hinweisen | ||
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+ | ====Stadtentwicklungskonzept==== | ||
+ | *Die Mitgliederversammlung zeigt Interesse an einer Teilnahme an der angekündigten Bürgerinformationsveranstaltung zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und bittet den Vorstand bei der Stadtverwaltung anzufragen, wann diese stattfindet (nach letzten Angaben Juni/Juli 2013). | ||
+ | Abstimmung per Handzeichen mit 8 Stimmen für , 0 Stimmen gegen | ||
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+ | [[Kategorie: Bürgerverein Burgkunstadt e.V.]] |
Aktuelle Version vom 16. Mai 2020, 11:58 Uhr
Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 19.07.2013
Art der Mitgliederversammlung: außerordentlich
Datum: Freitag, 19.07.13, 19.30 Uhr
Ort: Landgasthof Zum Anker, Burgkunstadt
Versammlungleiter: Dr. Marcus Dinglreiter (1. Vors.)
Protokollführer: Reinhard Englert (Schriftführer) nicht anwesend, gewählt wurde Edith Berg
Erschienene Mitglieder: 8
Davon stimmberechtigt (§ 4 Abs. 1 der Satzung: mindestens 16 Jahre und im Stadtgebiet Burgkunstadt einschl. Ortsteile wohnhaft): 8
Eröffnung der Versammlung
Der Vorsitzender eröffnet die Versammlung förmlich um 19:40 Uhr.
Feststellung, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde
Versammlungsleitung und Mitgliederversammlung stellen einstimmig fest, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Es sind 8 stimmberechtigte Mitglieder erschienen. Die Mitgliederversammlung ist somit beschlussfähig. Ein weiteres Mitglied (MB) kommt um 20:45.
Zulassung von Gästen
Gäste sind nicht erschienen
Wahl des Schriftführers
Die Versammlung spricht sich einstimmig für Edith Berg als Schriftführerin aus. Edith Berg übernimmt die Schriftführung.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
2. Beschluss zur Finanzordnung
3. Beschluss über die Durchführung eines Bürgerbegehrens "Bürgerinformationssatzung" für den Fall, dass der Bürgerantrag zur Bürgerinformationssatzung im Stadtrat abgelehnt wird
4. Wünsche und Anträge 4.1. Wahlziele 4.2. Termine
Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
Abstimmung per Akllamation mit 8 Stimmen für , 0 Stimmen gegen die Genehmigung der Tagesordnung. Die Tagesordnung ist genehmigt.
Beschluss zur Finanzordnung
Die Mitgliederversammlung beschließt einstimmig folgende Finanzordnung:
Finanzordnung für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
1. Nicht zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen sind für die allgemeine politische Arbeit zu verwenden. Übersteigen diese pro Jahr und pro Zuwendendem den Betrag von 1.000,-- €, bedürfen sie der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bis zur Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag, soweit es sich um eine Geldzuwendung handelt, auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung ist der 1.000,- € übersteigende Betrag an den Zuwendenden zurückzuerstatten.
2. Zweckgebundene Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen von beschlossenen Vereinsprojekten sind in unbegrenzter Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
3. Alle übrigen Sach- und Geldzuwendungen bedürfen der Zustimmung .der Mitgliederversammlung.
4. Alle Sach- und Geldzuwendungen über 1.000,- € sind im Rahmen des Online-Angebots des Bürgervereins zu veröffentlichen und zwar mit folgenden Mindestangaben: Name des Spenders, Betrag der Spende, Datum der Spende, Verwendungszweck.
Abstimmung per Handzeichen mit 8 Stimmen für , 0 Stimmen gegen die Finanzordnung
Beschluss über die Durchführung eines Bürgerbegehrens "Bürgerinformationssatzung" für den Fall, dass der Bürgerantrag zur Bürgerinformationssatzung im Stadtrat abgelehnt wird
Die Mitgliederversammlung beschließt, dass wesentliche Änderungen am Entwurf der Bürgerinformationssatzung - Stand 19.07.2013 - nur noch im Rahmen von Verhandlungen des Vereins mit der Stadt vorgenommen werden sollen. Diese wesentlichen Änderungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Nicht wesentliche Änderungen können vom Vorstand beschlossen werden.
Abstimmung per Handzeichen mit 8 Stimmen für , 0 Stimmen gegen
Abstimmung per Handzeichen mit 8 Stimmen für , 0 Stimmen gegen die Durchführung eines Bürgerbegehrens "Bürgerinformationssatzung" für den Fall, dass der Bürgerantrag zur Bürgerinformationssatzung im Stadtrat abgelehnt wird
Wünsche und Anträge
Die folgenden Punkte sind reine Diskussionen ohne Beschlusscharakter.
Bericht AH
Protokoll der Stadtratssitzung im Internet
AH: Protokoll vom 2.7.2013 veröffentlicht – sehr viele Punkte gelöscht, statt dessen … TOP 1 . Fehlt TOP 2: 1. Fehlt 2. …
Nur Mindestinhalt veröffentlicht, substanzlos, keinerlei Informationswert
MD: Fehlendes Ortsrecht im Wiki. Als amtliche Werke gemeinfrei?
Bürgerbriefkasten: Anfrage wg. Friedhofswegen
AH: Fragen vom 9.7. Bis heute keine Antwort Nach der BIS hätte die Stadt zwei Wochen Zeit, eine Antwort zu liefern. Diese würden nächsten Dienstag ablaufen. Nochmal Brief mit Erinnerung (AH)
- Nachtrag vom 23.07.2013 - Stellungnahme der Stadtverwaltung: "Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19.07.2013 habe ich mit Interesse gelesen und muss zu einem Punkt etwas richtigstellen: Herr H. hat am 09. Juli 2013 eine Anfrage zum Thema Friedhofwege an die Stadt geschickt. Am gleichen Tag habe ich ihm eine Antwort per E-Mail gesendet. Die Behauptung, dass die Stadt Burgkunstadt die Anfrage des Bürgervereins nicht beantwortete entbehrt damit jeder Grundlage. Dies sollte - so denke ich- auch richtiggestellt werden."
- Anmerkung des Bürgervereins vom 23.07.2013: Wohl aufgrund eines technischen Problems wurden offenbar im besagten Zeitraum keine E-Mails zugestellt. Da das Problem im technischen Bereich des Bürgervereins liegt, bitten wir das Versehen zu entschuldigen (Marcus Dinglreiter)
TM: Immer wieder auf Bürgerbriefkästen hinweisen
Stadtentwicklungskonzept
- Die Mitgliederversammlung zeigt Interesse an einer Teilnahme an der angekündigten Bürgerinformationsveranstaltung zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und bittet den Vorstand bei der Stadtverwaltung anzufragen, wann diese stattfindet (nach letzten Angaben Juni/Juli 2013).
Abstimmung per Handzeichen mit 8 Stimmen für , 0 Stimmen gegen
Schließung der Versammlung
Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung um 21.40 Uhr.
………………………………………………………. …………………………………………………………….
Unterschrift Versammlungsleiter Unterschrift Schriftführer
Normen
§ 4 Mitgliedschaft
- Stimmberechtigtes Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden, die Einwohner der Stadt Burgkunstadt (einschließlich Ortsteile) ist.
§ 9 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung stattfinden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, mit Telefax oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreise der Mitglieder fest.
- Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollte ein Vorsitzender nicht anwesend sein, leitet der andere Vorsitzende die Versammlung alleine, sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
- Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.
- Nebenordnungen wie Geschäftsordnungen, Finanzordnungen, Beitragsordnungen etc. können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder geändert werden.